Berlin. Nach einer Mitteilung der Initiative »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« hat am Freitag ein Gespräch zwischen Sprechern der Gruppierung und Vertretern der Senatsinnenverwaltung stattgefunden, bei dem letztere rechtliche Bedenken gegen das angestoßene Volksbegehren zur Enteignung profitorientierter Wohnungskonzerne angemeldet haben. Nach Mitteilung der Initiative vertritt die von Andreas Geisel (SPD) geleitete Behörde die Auffassung, »ein Volksbegehren könne die Regierung nicht zur Erarbeitung von Gesetzen auffordern«. Diese Auffassung stelle, so die Initiative, die »gängige Verfassungspraxis seit 71 Jahren in Frage«. »Das ist keine unabhängige Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit, sondern eine politisch geprägte Rechtsaufassung«, erklärte eine Sprecherin. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens war zuletzt für Anfang Juli angekündigt worden. (jW)
»Verwertungsdynamik kennt keine Grenzen«

Symbol des Widerstands: Mieter in der Berliner Karl-Marx-Allee protestieren gegen den Verkauf von rund 800 Eigentumswohnungen an den Konzern »Deutsche Wohnen«
Trinken Sie gerne Freibier, Herr Holm?
Ab und zu trinke ich Bier, es muss aber kein Freibier sein. Mit Sicherheit stimmt beim Biertrinken, was auch fürs Wohnen gilt: Man sollte sich weigern, völlig überhöhte Preise zu bezahlen.
Maren Kern, Chefin des »Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen«, strengte diesen Vergleich jüngst mit Blick auf das Volksbegehren »Deutsche Wohnen und Co enteignen« an: »Bei Freibier sind auch alle dafür. Aber einer muss das Freibier immer bezahlen.« Was fällt Ihnen dazu ein?
Für mich klingt das nach hilfloser Polemik, zumal es ja nicht um Freibier, sondern die Übernahme der Brauerei geht. Aber das Stammtischniveau dieses Vergleichs passt ins Bild: In den Reaktionen aus der Immobilienwirtschaft auf die Enteignungsforderung werden bisher relativ wenige Sachargumente angeführt. Statt dessen gibt es diskreditierende historische Vergleiche, nach dem Motto: »Da kommt die DDR 2.0«. Die Immobilienwirtschaft scheint das Aufbegehren der Mieterinnen und Mieter über Jahre ignoriert zu haben und wirkt jetzt angesichts der Radikalität der Forderungen nicht gut vorbereitet.
Sie beschäftigen sich seit den 1990er Jahren wissenschaftlich mit Stadtpolitik. Konnte man die aktuellen Zuspitzungen damals absehen?
Sowohl die wissenschaftliche Begleitung als auch die politische Mobilisierung orientieren sich ja immer an den aktuellen Konfliktlagen. Es ist nicht so, als hätte es etwa in den 2000er Jahren keine wohnungspolitischen Auseinandersetzungen in Berlin Weiterlesen »Verwertungsdynamik kennt keine Grenzen«