Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! – Koalitionsverhandlungen: Zivilgesellschaft fordert Ende der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/

SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen in den Ampel-Koalitionsverhandlungen ein Ende des Gesetzes zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungs-, Standort- und Internetdaten durchsetzen. Das fordern elf Bürgerrechts- und Berufsverbände in einem Offenen Brief an die Verhandler zum Thema Justiz und Inneres – darunter der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Deutsche Aidshilfe und der Deutsche Journalisten-Verband. 

Die „verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung“ sei den Organisationen zufolge die „schädlichste Altlast der Großen Koalition“ und „die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Massenüberwachungsmaßnahme, die der Staat jemals hervorgebracht hat.“ Eine derart weitreichende „Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Deutschland“ sei „für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich“, so für die Arbeit von Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen und Journalisten. Die verdachtslose Datensammlung begünstige Datenpannen und -missbrauch und sei von Gerichten schon wiederholt als grundrechtswidrig verworfen worden.

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Studie: Strafverfolgung funktioniert ohne Vorratsdatenspeicherung

Gesetze zur flächendeckenden Vorratsspeicherung der Telefon-, Mobiltelefon- und Internetnutzung haben in keinem EU-Land einen messbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate oder die Aufklärungsquote. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments, die der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) im Vorfeld der morgigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es “nicht möglich zu sein [scheint], einen direkten Zusammenhang zwischen der Tatsache, ob Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung bestehen oder nicht, und der Kriminalitätsstatistik herzustellen”. In Deutschland beispielsweise wird eine Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten seit 2011 nicht mehr vorgenommen. Seitdem ist die Aufklärungsquote der Auswertung zufolge aber leicht gestiegen (von 55 % im Jahr 2011 auf 58 % im Jahr 2018), die Zahl der erfassten Straftaten ist zurückgegangen (von 6 Millionen im Jahr 2011 auf 5,6 Millionen im Jahr 2018).

“Vorratsdatenspeicherung ist die verdachtslose Totalerfassung der telefonischen Kontakte und Bewegungen jedes einzelnen von uns”, kommentiert Breyer. “Sie verhindert vertrauliche Beratung etwa durch Anwälte und bedroht die freie Presse, die auf anonyme Whistleblower angewiesen ist. Kein anderes Überwachungsgesetz greift so tief in unsere Privatsphäre ein. Und jetzt erfahren wir, dass diese Totalerfassung zur Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung schwerer Straftaten überflüssig ist. Einzelfälle, die statistisch nicht ins Gewicht fallen, rechtfertigen keine Totalerfassung des Alltags der gesamten Bevölkerung. Dass EU-Innenkommissarin Johannson und EU-Regierungen trotzdem zu dieser Totalerfassung zurück kehren wollen, muss auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen!”

Hintergrund: Obwohl gespeicherte Kommunikationsdaten zur Strafverfolgung gelegentlich nützlich sein können, gibt es keinen Beleg dafür, dass dieser Nutzen speziell von einer flächendeckenden Vorratsspeicherung solcher Daten abhinge. Im Gegenteil zeigen die Kriminalstatistiken, dass es nicht einen einzigen EU-Mitgliedstaat gibt, in dem die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung einen statistisch signifikanten Einfluss auf die Begehung oder Aufklärung von Straftaten Weiterlesen Studie: Strafverfolgung funktioniert ohne Vorratsdatenspeicherung

Ein Anschlag passiert u die #CDUCSU …

anke domscheit-berg (@anked)
Es ist wie immer: Ein Anschlag passiert u die #CDUCSU ruft nach dem Zombie #Vorratsdatenspeicherung, gleichzeitig kürzt sie Haushaltsmittel für #DemokratieLeben bis 2024 um 75 (!) Mio Euro, das sind Zweidrittel des Budgets. Mein Rant dazu: mdb.anke.domscheit-berg.de/2019/10/rechts… #VDS #Halle

https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2019/10/rechtsextreme-morden-in-deutschland-die-union-will-vorratsdatenspeicherung-statt-demokratiefoerderung/

Rechtsextreme morden in Deutschland – die Union will Vorratsdatenspeicherung statt Demokratieförderung

Was der AfD die Geflüchteten sind, ist der Union die Vorratsdatenspeicherung, denn beide Parteien gehen nach dem Motto vor: wenn mein einziges Werkzeug ein Hammer ist, ist jedes Problem ein Nagel. Es merkt hoffentlich jeder, dass es absurd ist, in einer Bundestags-Debatte zum Klimawandel vom CO2-Fußabdruck Geflüchteter zu reden, die man doch nur abzuschieben bräuchte. Dass es genauso absurd ist, bei jeder, wirklich jeder sicherheitspolitischen Krisenlage nach der Vorratsdatenspeicherung zu rufen, ist aber keinen Deut besser. Sie ist der Hammer der Union, der auf jedes Problem passen soll. Sie ist gleichzeitig Symbol für die Ahnungslosigkeit der Union (wenn man es gutwillig interpretiert) oder für ihren Unwillen (wenn man es realistischer betrachtet), das Problem Rechtsextremismus in Deutschland ernst zu nehmen und anzugreifen.

Es ist, wie Sascha Lobo einmal sehr treffend sagte, Weiterlesen Ein Anschlag passiert u die #CDUCSU …

Die Telelupe: Schufa | NEO MAGAZIN ROYALE mit Jan Böhmermann – ZDFneo

Daten sind der klebrige Kaugummi an der Schuhsohle der Digitalisierung. Mit Daten verdienen sie alle Geld: Facebook, Google, Amazon, ICQ. Und wie wir alle wissen, kann man diesen ausländischen Firmen nicht vertrauen. Zum Glück gibt es einen grundsoliden deutschen Qualitätsdatensammler: die Schufa. Und der Schufa können wir vertrauen – sagt sie selbst. Aber Moment! Wie sehr können wir einem Unternehmen vertrauen, das noch nicht mal seinen eigenen Namen richtig abkürzen kann? Wir haben die Schufak mal genauer unter unsere Telelupe genommen. #tennisdarm

Das Neo Magazin Royale – jeden Donnerstag ab 20:15 auf http://neomagazinroyale.de#xtor=CS3-71, um 22:15 Uhr in ZDFneo und freitags sehr spät im ZDF.

Scharfe Kritik an Plänen zur Auto-Massenüberwachung

Luftaufnahme eines Autobahnkreuzes Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Denys Nevozhai

Essen, Berlin, Köln – die Liste an Städten, in denen Gerichte Fahrverbote für ältere Diesel verhängen, wird mit jeder Woche länger. Unklar ist weiterhin, wie und wer die Fahrverbote überprüfen soll. Die Politik wird von der Welle an Klagen überrollt und reagiert erwartbar: die Überwachung des Straßenverkehrs soll richten, was sie selber nicht zu regeln vermag. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Kameras Fotos von Fahrzeug, Fahrer und Nummernschild erstellen und mit dem Fahrzeugregister abgleichen. Kommunen, DatenschützerInnen und die Opposition bezeichnen die Pläne als unverhältnismäßige Vollüberwachung des Autoverkehrs.


netzpolitik.org – unabhängig & kritisch dank Euch.

So soll die Überwachung ablaufen

Auf Straßen Weiterlesen Scharfe Kritik an Plänen zur Auto-Massenüberwachung

Zur netzpolitischen Dimension (10) der „PRISM is a Dancer Show“

https://netzpolitik.org/2018/zur-netzpolitischen-dimension-10-der-prism-is-a-dancer-show/

Leonhard Dobusch06.04.2018

In „PRISM is a Dancer“ outet Jan Böhmermann Studiogäste auf Basis ihrer Datenspuren im Netz. Dabei belegt die jüngste XXL-Ausgabe des Formats, wie sehr Netzkultur auch auf das Wagnis personenbezogener Öffentlichkeit angewiesen ist.

In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: „Die PRISM is a Dancer Show“, eine Spezialausgabe des Neo Magazin Royale.

Wir finanzieren uns zu fast 100 % aus Spenden von Leserinnen und Lesern. Unterstütze unsere Arbeit mit einer Spende oder einem Dauerauftrag.

Eigentlich ist das Segment „PRISM is a Dancer“ nicht erst auf den zweiten Blick, sondern durch und durch netzpolitisch geprägt. Das „PRISM“ im Titel verweist, wie Jan Böhmermann auch in der jüngsten Folge kurz erklärt hat, auf das NSA-Programm zur Überwachung und Auswertung elektronischer Medien und elektronisch gespeicherter Daten. Auch die Idee, Weiterlesen Zur netzpolitischen Dimension (10) der „PRISM is a Dancer Show“

Zusammengefasst: Die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und ihre Folgen

https://netzpolitik.org/2017/zusammengefasst-die-entscheidung-zur-vorratsdatenspeicherung-und-ihre-folgen/
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sagt klipp und klar: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht. Doch nur der Provider Spacenet ist durch die Entscheidung von der Speicherpflicht ausgenommen. Was bedeutet das für alle anderen?

Anna Biselli23.06.2017
Speichern oder nicht speichern – das ist hier die Frage. CC-BY 2.0 Frédéric BISSON

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat entschieden, dass der Münchner Provider Spacenet zunächst keine Vorratsdaten speichern muss. Spacenet hat gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) geklagt und gleichzeitig einen Antrag an das Verwaltungsgericht Köln gestellt, bis zur endgültigen Entscheidung nicht speichern zu müssen. Die Speicherpflicht beginnt ab Juli, und Spacenet hätte in die VDS-Infrastruktur investieren müssen, obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass die VDS bald durch Gerichte gekippt werden könnte.
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Doch was bedeutet das Urteil für alle anderen Provider? Und was können Kunden dafür tun, dass auch ihr Telekommunikationsanbieter keine Vorratsdaten speichern wird?
Entscheidung gilt unmittelbar nur für Spacenet
Da Spacenet den Antrag gestellt hat und ein Verwaltungsgericht nur im Einzelfall entscheiden kann, gilt die Entscheidung des OVG NRW unmittelbar nur für dieses Unternehmen. Das heißt, wenn ein anderes Unternehmen ebenfalls von der Speicherpflicht ausgenommen werden will, muss es selbst einen Antrag an das Verwaltungsgericht Köln stellen. Das Gericht ist für Angelegenheiten zuständig, bei denen die Bundesnetzagentur (BNetzA) involviert ist. Die BNetzA hat den Anforderungskatalog für die VDS erstellt und ist dafür zuständig, die Sicherheitskonzepte der Provider zu prüfen und Bußgelder zu verhängen, wenn diese ihrer Speicherpflicht nicht nachkommen.
Die Rechtslage ist für alle gleich, daher wird das VG Köln bei Anträgen anderer Provider ebenso wie nun das OVG entscheiden. Die Provider müssen sich also keine Sorgen machen, dass ihre Eilanträge abgelehnt werden. Jetzt geht es darum, die Provider dazu zu bewegen, solche Eilanträge zu stellen – quasi ein „opt out“ aus der Vorratsdatenspeicherung. Dafür braucht es Druck von den Kunden, also von euch. Ihr könnt euch an eure Provider wenden und sie dazu auffordern, es Spacenet gleichzutun. Jens Kubieziel hat dazu bereits ein Musterschreiben erstellt. Je mehr Provider sich beteiligen, desto größer wird der Druck auf die BNetzA. Wenn dieser plötzlich einige hundert Verfahren winken, ist denkbar, dass sie die Speicherpflicht erst einmal für alle aussetzt.
Wie stehen die Chancen, dass die VDS abgeschafft wird?
Das endgültige Urteil des VG Köln steht noch aus. Aber da – wie oben erwähnt – die Verwaltungsgerichte nur über Einzelfälle entscheiden können, liegt es am Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das deutsche Gesetz zu kippen. Dort liegen mehrere Verfassungsbeschwerden vor, unter anderem von der Grundrechtsorganisation digitalcourage zusammen mit anderen Personen.
Das OVG NRW hat unmissverständlich formuliert, dass die deutsche VDS „mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar“ sei. Das Gericht begründet das damit, dass die Speicherpflicht pauschal gelten solle und der Europäische Gerichtshof genau das im Dezember ausgeschlossen hatte. Nicht nur das OVG ist dieser Ansicht: Zum gleichen Ergebnis kamen der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, die Bundesdatenschutzbeauftragte und viele andere.
Kurzum: Außer der Bundesregierung glaubt kaum jemand an den Bestand des Gesetzes.
Was, wenn Provider doch speichern wollen?
Einige Provider haben bereits angekündigt, sich der Speicherpflicht nicht widersetzen zu wollen. Sie werden ab dem 1. Juli speichern, wenn sie es nicht schon längst freiwillig tun. Dazu gehören Vodafone und Telefónica. Vodafone und Telefónica wollen das Urteil des BVerfG abwarten, erklärten die Unternehmen golem.de. Nachvollziehbar ist das nicht, denn mit einem kurzen Antrag an das VG Köln könnten sie die Verpflichtungen aussetzen lassen – auf das Bundesverfassungsgericht müssten sie nicht warten.
Die Deutsche Telekom wartet derweil auf den Ausgang des eigenen Verfahrens. Sie hatte im Mai ebenfalls am VG Köln geklagt, um bei WLANs und im Mobilfunknetz keine IP-Adressen speichern zu müssen. Das koste Millionen und sei darüber hinaus sinnlos. Da sich viele Nutzer eine öffentliche IP-Adresse teilen, könne man den gespeicherten Adressen keine Einzelpersonen zuordnen. Es sei denn, man würde genaue Nutzerprofile anlegen, was laut Telekom keine Rechtsgrundlage habe.
Mit der Speicherung verschwenden die Provider Geld.
Wenn ein Provider speichert, obwohl er das durch einen Antrag ans Verwaltungsgericht umgehen könnte, beeinflusst das nicht nur die Privatsphäre seiner Kunden – es kostet auch Geld. Diesen Punkt betonte unser Mitautor Ulf Buermeyer gegenüber dem Handelsblatt: Schon allein aus Compliance-Gründen sollten die Unternehmen einen Eilantrag ans Verwaltungsgericht stellen, „um die enormen Kosten der Vorratsdatenspeicherung zu vermeiden“. Vielleicht ist das auch der Zeitpunkt, sich erneut mit der Auswahl des eigenen Providers zu beschäftigen.
Über den Autor/ die Autorin
anna
Anna kommt aus der Informatik und hat gemerkt, dass sie der politische Kontext nicht loslässt. Deshalb hat sie erst einmal bei netzpolitik.org Praktikum gemacht, um dann dabeizubleiben. Am liebsten beschäftigt sie sich mit Datenschutz und spielt den Technik-Erklärbär. Man erreicht Anna per Telefon unter +49-30-92105-984 oder unter anna@netzpolitik.org – am liebsten verschlüsselt [325C 6992 DCD3 1167 D9FA 9A57 1873 5033 A249 AE26]

Veröffentlicht 23.06.2017 17:21 Uhr

Zuletzt aktualisiert 23.06.2017 17:43 Uhr

Zusammengefasst: Die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und ihre Folgen

https://netzpolitik.org/2017/zusammengefasst-die-entscheidung-zur-vorratsdatenspeicherung-und-ihre-folgen/
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sagt klipp und klar: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht. Doch nur der Provider Spacenet ist durch die Entscheidung von der Speicherpflicht ausgenommen. Was bedeutet das für alle anderen?

Anna Biselli23.06.2017
Speichern oder nicht speichern – das ist hier die Frage. CC-BY 2.0 Frédéric BISSON

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat entschieden, dass der Münchner Provider Spacenet zunächst keine Vorratsdaten speichern muss. Spacenet hat gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) geklagt und gleichzeitig einen Antrag an das Verwaltungsgericht Köln gestellt, bis zur endgültigen Entscheidung nicht speichern zu müssen. Die Speicherpflicht beginnt ab Juli, und Spacenet hätte in die VDS-Infrastruktur investieren müssen, obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass die VDS bald durch Gerichte gekippt werden könnte.
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Doch was bedeutet das Urteil für alle anderen Provider? Und was können Kunden dafür tun, dass auch ihr Telekommunikationsanbieter keine Vorratsdaten speichern wird?
Entscheidung gilt unmittelbar nur für Spacenet
Da Spacenet den Antrag gestellt hat und ein Verwaltungsgericht nur im Einzelfall entscheiden kann, gilt die Entscheidung des OVG NRW unmittelbar nur für dieses Unternehmen. Das heißt, wenn ein anderes Unternehmen ebenfalls von der Speicherpflicht ausgenommen werden will, muss es selbst einen Antrag an das Verwaltungsgericht Köln stellen. Das Gericht ist für Angelegenheiten zuständig, bei denen die Bundesnetzagentur (BNetzA) involviert ist. Die BNetzA hat den Anforderungskatalog für die VDS erstellt und ist dafür zuständig, die Sicherheitskonzepte der Provider zu prüfen und Bußgelder zu verhängen, wenn diese ihrer Speicherpflicht nicht nachkommen.
Die Rechtslage ist für alle gleich, daher wird das VG Köln bei Anträgen anderer Provider ebenso wie nun das OVG entscheiden. Die Provider müssen sich also keine Sorgen machen, dass ihre Eilanträge abgelehnt werden. Jetzt geht es darum, die Provider dazu zu bewegen, solche Eilanträge zu stellen – quasi ein „opt out“ aus der Vorratsdatenspeicherung. Dafür braucht es Druck von den Kunden, also von euch. Ihr könnt euch an eure Provider wenden und sie dazu auffordern, es Spacenet gleichzutun. Jens Kubieziel hat dazu bereits ein Musterschreiben erstellt. Je mehr Provider sich beteiligen, desto größer wird der Druck auf die BNetzA. Wenn dieser plötzlich einige hundert Verfahren winken, ist denkbar, dass sie die Speicherpflicht erst einmal für alle aussetzt.
Wie stehen die Chancen, dass die VDS abgeschafft wird?
Das endgültige Urteil des VG Köln steht noch aus. Aber da – wie oben erwähnt – die Verwaltungsgerichte nur über Einzelfälle entscheiden können, liegt es am Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das deutsche Gesetz zu kippen. Dort liegen mehrere Verfassungsbeschwerden vor, unter anderem von der Grundrechtsorganisation digitalcourage zusammen mit anderen Personen.
Das OVG NRW hat unmissverständlich formuliert, dass die deutsche VDS „mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar“ sei. Das Gericht begründet das damit, dass die Speicherpflicht pauschal gelten solle und der Europäische Gerichtshof genau das im Dezember ausgeschlossen hatte. Nicht nur das OVG ist dieser Ansicht: Zum gleichen Ergebnis kamen der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, die Bundesdatenschutzbeauftragte und viele andere.
Kurzum: Außer der Bundesregierung glaubt kaum jemand an den Bestand des Gesetzes.
Was, wenn Provider doch speichern wollen?
Einige Provider haben bereits angekündigt, sich der Speicherpflicht nicht widersetzen zu wollen. Sie werden ab dem 1. Juli speichern, wenn sie es nicht schon längst freiwillig tun. Dazu gehören Vodafone und Telefónica. Vodafone und Telefónica wollen das Urteil des BVerfG abwarten, erklärten die Unternehmen golem.de. Nachvollziehbar ist das nicht, denn mit einem kurzen Antrag an das VG Köln könnten sie die Verpflichtungen aussetzen lassen – auf das Bundesverfassungsgericht müssten sie nicht warten.
Die Deutsche Telekom wartet derweil auf den Ausgang des eigenen Verfahrens. Sie hatte im Mai ebenfalls am VG Köln geklagt, um bei WLANs und im Mobilfunknetz keine IP-Adressen speichern zu müssen. Das koste Millionen und sei darüber hinaus sinnlos. Da sich viele Nutzer eine öffentliche IP-Adresse teilen, könne man den gespeicherten Adressen keine Einzelpersonen zuordnen. Es sei denn, man würde genaue Nutzerprofile anlegen, was laut Telekom keine Rechtsgrundlage habe.
Mit der Speicherung verschwenden die Provider Geld.
Wenn ein Provider speichert, obwohl er das durch einen Antrag ans Verwaltungsgericht umgehen könnte, beeinflusst das nicht nur die Privatsphäre seiner Kunden – es kostet auch Geld. Diesen Punkt betonte unser Mitautor Ulf Buermeyer gegenüber dem Handelsblatt: Schon allein aus Compliance-Gründen sollten die Unternehmen einen Eilantrag ans Verwaltungsgericht stellen, „um die enormen Kosten der Vorratsdatenspeicherung zu vermeiden“. Vielleicht ist das auch der Zeitpunkt, sich erneut mit der Auswahl des eigenen Providers zu beschäftigen.
Über den Autor/ die Autorin
anna
Anna kommt aus der Informatik und hat gemerkt, dass sie der politische Kontext nicht loslässt. Deshalb hat sie erst einmal bei netzpolitik.org Praktikum gemacht, um dann dabeizubleiben. Am liebsten beschäftigt sie sich mit Datenschutz und spielt den Technik-Erklärbär. Man erreicht Anna per Telefon unter +49-30-92105-984 oder unter anna@netzpolitik.org – am liebsten verschlüsselt [325C 6992 DCD3 1167 D9FA 9A57 1873 5033 A249 AE26]

Veröffentlicht 23.06.2017 17:21 Uhr

Zuletzt aktualisiert 23.06.2017 17:43 Uhr

Zusammengefasst: Die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und ihre Folgen

https://netzpolitik.org/2017/zusammengefasst-die-entscheidung-zur-vorratsdatenspeicherung-und-ihre-folgen/
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sagt klipp und klar: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht. Doch nur der Provider Spacenet ist durch die Entscheidung von der Speicherpflicht ausgenommen. Was bedeutet das für alle anderen?

Anna Biselli23.06.2017
Speichern oder nicht speichern – das ist hier die Frage. CC-BY 2.0 Frédéric BISSON

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat entschieden, dass der Münchner Provider Spacenet zunächst keine Vorratsdaten speichern muss. Spacenet hat gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) geklagt und gleichzeitig einen Antrag an das Verwaltungsgericht Köln gestellt, bis zur endgültigen Entscheidung nicht speichern zu müssen. Die Speicherpflicht beginnt ab Juli, und Spacenet hätte in die VDS-Infrastruktur investieren müssen, obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass die VDS bald durch Gerichte gekippt werden könnte.
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Doch was bedeutet das Urteil für alle anderen Provider? Und was können Kunden dafür tun, dass auch ihr Telekommunikationsanbieter keine Vorratsdaten speichern wird?
Entscheidung gilt unmittelbar nur für Spacenet
Da Spacenet den Antrag gestellt hat und ein Verwaltungsgericht nur im Einzelfall entscheiden kann, gilt die Entscheidung des OVG NRW unmittelbar nur für dieses Unternehmen. Das heißt, wenn ein anderes Unternehmen ebenfalls von der Speicherpflicht ausgenommen werden will, muss es selbst einen Antrag an das Verwaltungsgericht Köln stellen. Das Gericht ist für Angelegenheiten zuständig, bei denen die Bundesnetzagentur (BNetzA) involviert ist. Die BNetzA hat den Anforderungskatalog für die VDS erstellt und ist dafür zuständig, die Sicherheitskonzepte der Provider zu prüfen und Bußgelder zu verhängen, wenn diese ihrer Speicherpflicht nicht nachkommen.
Die Rechtslage ist für alle gleich, daher wird das VG Köln bei Anträgen anderer Provider ebenso wie nun das OVG entscheiden. Die Provider müssen sich also keine Sorgen machen, dass ihre Eilanträge abgelehnt werden. Jetzt geht es darum, die Provider dazu zu bewegen, solche Eilanträge zu stellen – quasi ein „opt out“ aus der Vorratsdatenspeicherung. Dafür braucht es Druck von den Kunden, also von euch. Ihr könnt euch an eure Provider wenden und sie dazu auffordern, es Spacenet gleichzutun. Jens Kubieziel hat dazu bereits ein Musterschreiben erstellt. Je mehr Provider sich beteiligen, desto größer wird der Druck auf die BNetzA. Wenn dieser plötzlich einige hundert Verfahren winken, ist denkbar, dass sie die Speicherpflicht erst einmal für alle aussetzt.
Wie stehen die Chancen, dass die VDS abgeschafft wird?
Das endgültige Urteil des VG Köln steht noch aus. Aber da – wie oben erwähnt – die Verwaltungsgerichte nur über Einzelfälle entscheiden können, liegt es am Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das deutsche Gesetz zu kippen. Dort liegen mehrere Verfassungsbeschwerden vor, unter anderem von der Grundrechtsorganisation digitalcourage zusammen mit anderen Personen.
Das OVG NRW hat unmissverständlich formuliert, dass die deutsche VDS „mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar“ sei. Das Gericht begründet das damit, dass die Speicherpflicht pauschal gelten solle und der Europäische Gerichtshof genau das im Dezember ausgeschlossen hatte. Nicht nur das OVG ist dieser Ansicht: Zum gleichen Ergebnis kamen der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, die Bundesdatenschutzbeauftragte und viele andere.
Kurzum: Außer der Bundesregierung glaubt kaum jemand an den Bestand des Gesetzes.
Was, wenn Provider doch speichern wollen?
Einige Provider haben bereits angekündigt, sich der Speicherpflicht nicht widersetzen zu wollen. Sie werden ab dem 1. Juli speichern, wenn sie es nicht schon längst freiwillig tun. Dazu gehören Vodafone und Telefónica. Vodafone und Telefónica wollen das Urteil des BVerfG abwarten, erklärten die Unternehmen golem.de. Nachvollziehbar ist das nicht, denn mit einem kurzen Antrag an das VG Köln könnten sie die Verpflichtungen aussetzen lassen – auf das Bundesverfassungsgericht müssten sie nicht warten.
Die Deutsche Telekom wartet derweil auf den Ausgang des eigenen Verfahrens. Sie hatte im Mai ebenfalls am VG Köln geklagt, um bei WLANs und im Mobilfunknetz keine IP-Adressen speichern zu müssen. Das koste Millionen und sei darüber hinaus sinnlos. Da sich viele Nutzer eine öffentliche IP-Adresse teilen, könne man den gespeicherten Adressen keine Einzelpersonen zuordnen. Es sei denn, man würde genaue Nutzerprofile anlegen, was laut Telekom keine Rechtsgrundlage habe.
Mit der Speicherung verschwenden die Provider Geld.
Wenn ein Provider speichert, obwohl er das durch einen Antrag ans Verwaltungsgericht umgehen könnte, beeinflusst das nicht nur die Privatsphäre seiner Kunden – es kostet auch Geld. Diesen Punkt betonte unser Mitautor Ulf Buermeyer gegenüber dem Handelsblatt: Schon allein aus Compliance-Gründen sollten die Unternehmen einen Eilantrag ans Verwaltungsgericht stellen, „um die enormen Kosten der Vorratsdatenspeicherung zu vermeiden“. Vielleicht ist das auch der Zeitpunkt, sich erneut mit der Auswahl des eigenen Providers zu beschäftigen.
Über den Autor/ die Autorin
anna
Anna kommt aus der Informatik und hat gemerkt, dass sie der politische Kontext nicht loslässt. Deshalb hat sie erst einmal bei netzpolitik.org Praktikum gemacht, um dann dabeizubleiben. Am liebsten beschäftigt sie sich mit Datenschutz und spielt den Technik-Erklärbär. Man erreicht Anna per Telefon unter +49-30-92105-984 oder unter anna@netzpolitik.org – am liebsten verschlüsselt [325C 6992 DCD3 1167 D9FA 9A57 1873 5033 A249 AE26]

Veröffentlicht 23.06.2017 17:21 Uhr

Zuletzt aktualisiert 23.06.2017 17:43 Uhr

Union setzt sich für mehr Vorratsdatenspeicherung ein 

netzpolitik.org – Redaktion

Wir predigen es schon lange: Ist ein Überwachungsinstrument erst einmal eingeführt, wird es kontinuierlich verschärft werden. Angesichts der (relativ) neuen Konkurrenz von rechts versucht die CDU/CSU nun, mit dem Thema Innere Sicherheit zu punkten (siehe Anti-Terror-Paket). Der neuen Leitlinie folgend fordert die Union nun die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung
Mit der Reformierung von Überwachungsinstrumenten hat sich in der letzten Woche eine Fachtagung von sechs NGOs beschäftigt. Konkret ging es um die parlamentarische Kontrolle deutscher Geheimdienste – von den Diskussionen berichtet Ingo Dachwitz