In Berlin kam der Staatstrojaner FinFisher mit der Großen Koalition und ging mit der Großen Koalition. Das Land hat die Schadsoftware gekauft, obwohl es sie gar nicht einsetzen durfte – das wäre illegal gewesen. Protokoll eines Fehlkaufs.

Es passiert nicht oft, dass in der Bundesrepublik ein neues Grundrecht geboren wird. Das Bundesverfassungsgericht kippt 2008 nicht nur den ersten Versuch, dem Staat das Hacken seiner Bürger:innen zu erlauben, sondern schafft dabei das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Dieses Urteil zur Online-Durchsuchung ist etwas Besonderes.
Noch im selben Jahr verabschiedet die Große Koalition im Bundestag ein neues Staatstrojaner-Gesetz. Das Urteil zwingt sie zu vielen Einschränkungen: nur für das Bundeskriminalamt, nur gegen internationalen Terrorismus, nur zur Prävention. Auch eine Quellen-TKÜ – ein „kleiner“ Staatstrojaner, der nur laufende Kommunikation abhört – muss rechtlich und technisch genau darauf beschränkt sein. Das gibt es nicht, also darf auch kein kleiner Trojaner eingesetzt werden, stellt der Generalbundesanwalt klar. All das scheint im Land Berlin nicht anzukommen.
Das Landeskriminalamt der Hauptstadt kauft trotzdem einen Staatstrojaner. Dafür gehen 400.000 Euro Steuergeld an eine berüchtigte Firma, die auch Diktaturen auf der ganzen Welt beliefert: FinFisher. Wir veröffentlichen den Vertrag, den wir per Informationsfreiheitsgesetz erhalten haben.
Große Koalition kommt, FinFisher kommt
Im September 2011 Weiterlesen Berlin hat den Staatstrojaner FinFisher gekauft, wir veröffentlichen den Vertrag