http://www.vdj.de/mitteilungen/newsletter/vdj-info-052018-vom-23032018/
In einem Beitrag nimmt Prof. Dr.Markus Krajewski Stellung zu den „Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik“:
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 6. März 2018 in der Rechtssache Achmea klargestellt, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten (sog. Intra-EU-BITs), die über eine Investor-StaatStreitbeilegung (ISDS) verfügen, gegen EU-Recht verstoßen. Auch wenn sich die Ausführungen des EuGH auf den konkreten Fall eines Intra-EU-BIT bezogen, kann man aus dem Urteil ableiten, dass dies auch für Streitigkeiten zwischen einem EU-Mitgliedstaat und einem EU-Investor auf der Grundlage des Energiecharta-Vertrags gilt. Nicht ganz klar ist, ob der EuGH seine Sichtweise auch auf Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) übertragen würde. Dem Urteil lassen sich jedoch Hinweise entnehmen, dass jedes Investitionsabkommen, das Streitbeilegungsverfahren vorsieht, in denen EURecht angewendet oder interpretiert werden kann und das keine Überprüfung dieser Interpretation durch den EuGH sicherstellt, gegen EU-Recht verstößt. Vor diesem Hintergrund dürfte CETA nicht ratifiziert werden und alle anderen EU-Abkommen mit entsprechenden Streitbeilegungsklauseln nach dem derzeitigen Stand nicht unterzeichnet oder weiterverhandelt werden.