https://das-blaettchen.de/2021/07/klimawandel-und-freiheit-57669.html
von Stephan Wohanka
„Wer das Klima schützt, schützt die Freiheit“
Robert Habeck, Co-Vorsitzender der BündnisGrünen
Diese Kampfansage an das politische Establishment, bah – an die deutliche Mehrheit der deutschen Bevölkerung muss man sich erst einmal trauen! Habeck sagte diesen Satz auf dem Parteitag der Grünen vor einigen Tagen. Seine Rede war groß angelegt; sie hätte gut – jedenfalls besser als die der schon feststehenden Kanzlerkandidatin der Grünen – zu einer Bewerbung für das Regierungsamt gepasst. Frei gehalten, war sie eine „Kanzlerrede“, wie der Spiegel feststellte. Und sie folgte in nur geringem zeitlichen Abstand auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil, das die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens für verfassungsrechtlich verbindlich erklärte. Die grundrechtliche Freiheit und das Staatsziel Umweltschutz verpflichten den Gesetzgeber, einen vorausschauenden Plan zu entwickeln, um mit den möglichen Restemissionen sorgsam umzugehen.
Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten: „Die Grünen haben einen sehr dirigistischen Ansatz und wir Familienunternehmer eher einen marktwirtschaftlichen Ansatz. In diesem Fall unterscheiden wir uns und dort werden wir uns dann auch treffen an der Grenzlinie zwischen dirigistischer Freiheit oder marktwirtschaftlicher Freiheit.“ Und auch: „Und die Freiheit, ja, die muß eben auch mal weg, wenn die Umweltkatastrophe droht. Das sind die Folgen eines Skandalbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Klimapolitik […] Der Skandal: Freiheitsrechte können zugunsten eines ‚Klimaschutzes‘ eingeschränkt werden. […]‚Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein‘, heißt es wörtlich in dem Beschluß.“
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