Die Grünen verkaufen auch ihre Seele an die Konzerne!

https://www.change.org/p/b%C3%BCrgerklage-gegen-ceta/u/29131813?cs_tk=AnOyqmyxO0ugAe4LvWAAAXicyyvNyQEABF8BvPikZscKXowp9tlRRksXEmI%3D&utm_campaign=c6c5ee12b1ce4e0e8aa92afc29a1434b&utm_content=initial_v0_5_0&utm_medium=email&utm_source=petition_update&utm_term=cs

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

die Grünen haben die Volksabstimmung aus ihrem Wahlprogramm gestrichen. Aber nicht nur das! Auch ein Nein zu CETA findet man nicht mehr in ihrem Wahlprogramm. 2015 demonstrierten die Grünen noch Seite an Seite mit hunderttausenden Menschen gegen Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP. Sechs Jahre später ist diese Haltung Geschichte. Im Wahlprogramm der Grünen für die Bundestagswahl findet sich kein Nein zu CETA mehr. Stattdessen befürworten die Grünen jetzt die vorläufige Anwendung von CETA. Das Problem: Auch die vorläufige Anwendung schafft Fakten und umgeht die parlamentarische Kontrolle. Schon jetzt tagen sogenannte CETA-Vertragskomitees unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die weitreichende Entscheidungen über Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherstandards treffen können. Foodwatch fordert vom Grünen-Bundesvorstand ein klares Nein zu CETA im Wahlprogramm! Dieses Abkommen gefährdet unsere Demokratie und muss gestoppt werden. Das finale Wahlprogramm braucht ein klares und unmissverständliches „Nein“ zu CETA. Unterzeichnen Sie jetzt E-Mail-Aktion von Foodwatch!

https://www.foodwatch.org/de/mitmachen/gruene-wort-halten-ceta-stoppen/

Wir müssen diese Verträge ganz loswerden, denn wir haben inzwischen Zustände, die kein Gemeinwesen auf Dauer aushält. Die Konzerne haben narrenfreiheit.  Die Zeit ist reif für einen neuen Gesellschaftsvertrag,  der die bürgerlichen Grundrechte stärkt, die zunehmende Spaltung der Gesellschaft in arm und sehr reich reduziert, der Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz vorschreibt und dem Gemeinwohl dient. Ein vom Volk geschaffener Gesellschaftsvertrag kann die notwendigen neuen Rahmenbedingungen schaffen und damit den Weg zur Lösung drängender Probleme öffnen. Machen Sie mit!

www.gemeinwohllobby.de

Es ist wissenschaftlich längst erwiesen, dass wir unter anderen Rahmenbedingungen nicht nur eine Verdoppelung des verteilbaren Wohlstandes bei halbiertem Naturverbrauch, sondern auch einen deutlich spürbaren Zuwachs an Lebensqualität für alle erzielen können. 

Mit herzlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein

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Jürgen Leibiger: Nachdenken über Eigentum

das-blaettchen.de

Jürgen Leibiger 9-11 Minuten


Kürzlich berichtete der Jenaer Soziologe Klaus Dörre, der im Mai 2019 auf der Gründungsveranstaltung der Bewegung „Students for Future“ an der Uni Leipzig sprach, er habe dort den Vorschlag gemacht, große Konzerne wegen ihrer Blockadehaltung gegenüber Klimazielen zu sozialisieren. Tosender Applaus sei die Antwort gewesen. Was wäre passiert, wenn Dörre das nicht vor Studierenden, sondern in einer Betriebsversammlung vor der Belegschaft eines Auto-Konzerns vorgeschlagen hätte? Etwa zur gleichen Zeit dachte der seinerzeitige Juso-Chef Kevin Kühnert in einem Interview laut über die Kollektivierung von BMW nach. Er erntete bei führenden Gewerkschaftern schroffe Ablehnung. Die Betriebsratschefs von BMW und Daimler kommentierten seinen Vorstoß: „Für Arbeiter deutscher Unternehmen ist diese SPD nicht mehr wählbar.“ Die damalige Parteivorsitzende Andrea Nahles beteuerte deshalb eilfertig: „Die Arbeitnehmer können sicher sein: Die SPD fordert keine Verstaatlichung.“ Niemanden wundert es deshalb, wenn die regierende SPD dem Berliner Volksbegehren „Deutsche Wohnen enteignen“ mit Widerwillen begegnet.

Verkehrte Welt? Ich gebe zu, Dörres Bericht über die Reaktion auf seinen Vorschlag verkürzt zu haben. Wie er weiter schreibt, sei einigen der studentischen Veranstalter wegen des radikalen Statements „der Schrecken ins Gesicht“ geschrieben gewesen. Und im Herbst desselben Jahres verabschiedete die IG Metall, der die erwähnten Betriebsratsvorsitzenden natürlich angehören, eine neue Satzung, in der unter „Aufgaben und Ziele“ wie schon seit vielen Jahrzehnten ein Punkt zur „Überführung von Schlüsselindustrien und anderer markt- und wirtschaftsbeherrschender Unternehmungen in Gemeineigentum“ zu finden ist.

Jetzt wird die Eigentumsfrage von ganz anderen Leuten, mit einem ganz anderen Inhalt und mit völlig anderen Intentionen aufgeworfen. Es geht um die Schaffung von „Verantwortungseigentum“, um die neue Rechtsform einer „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“. Der Verband der Familienunternehmer lehnt den Vorschlag umgehend mit der Begründung ab, mit dieser Form würde die Idee des Eigentums in ihr Gegenteil verkehrt. Robert Habeck von den Grünen sprach in einer ersten Reaktion sogar von einer „freiwilligen Enteignung“ und einer „Sozialisierung des Eigentums“. Aber wenn sich – wie vor wenigen Tagen auf einem prominent besetzten Forum der Initiatoren des Vorschlags – Lars Feld, Chef des ordoliberalen Walter-Eucken-Instituts und bis vor Kurzem Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Christian Lindner (FDP), Friedrich Merz und Armin Laschet (beide CDU) und Olaf Scholz (SPD) einig sind, dass es sich um eine diskutable Idee handelt, darf als sicher gelten, dass es nicht um Enteignung geht. Längst ist es auch keine bloße Idee mehr. Die Stiftung „Verantwortungseigentum“, die hier federführend ist, hat die Aufmerksamkeit der Wirtschaftspresse gewonnen und eine Gruppe von Professorinnen und Professoren hat einen ausgefeilten Gesetzentwurf vorgelegt.

Worum geht es? Viele Familienunternehmen und familiär betriebene Handwerksbetriebe haben ein Nachfolgeproblem. Entweder haben sie keinen geeigneten Nachwuchs in der Familie oder die Sprösslinge haben keine Lust oder es gibt zu viele davon, so dass Streit programmiert ist. Um das Unternehmen trotzdem in der Familie und das Vermögen zusammen zu halten, kann eine Familienstiftung gegründet und die Geschäftsführung einem bezahlten Management übertragen werden. Die Gründung einer Stiftung, die den jeweiligen konkreten Familieninteressen angemessen ist, erfordert komplizierte rechtliche Konstruktionen mit erheblichen Kosten und ist für kleine und mittlere Unternehmen kaum praktikabel. Oft engagiert sich das bezahlte Management nicht so, wie die Familie das eigentlich möchte. Der frühere Adel hatte dieses Problem übrigens auch. Um das Vermögen in seiner Grundsubstanz zusammen und in der Familie zu halten, gab es die Rechtsform des Fideikommiss, bei der das Erbe nicht aufgeteilt werden konnte und nur ein treuhänderisch handelndes Familienmitglied das Nießbrauchrecht innehatte. Nicht selten vergaßen die Inhaber dieses Rechts das Familieninteresse und schließlich entsprach diese Rechtsform auch nicht mehr den eigentumsrechtlichen Anforderungen einer kapitalistischen Wirtschaft und wurde deshalb abgeschafft.

Aber nicht nur Familien wollen ihr Vermögen zusammenhalten. Auch in anderen Unternehmen können sich Gründer, Teilhaber oder „Macher“ als eine Gemeinschaft verstehen, die sich gegen internen Zerfall oder externen Ausverkauf immun machen will. Gründer sind nicht immer nur auf monetäre Erträge aus, sondern verfolgen vielleicht auch soziale oder ökologische Ziele, die bei Management- oder Inhaberwechsel vielleicht unter die Räder kommen. Stiftungen, die auch außerökonomische Ziele haben können, sind gerade für Gründer und Startups zu kompliziert und zu teuer. Diesem Mangel soll nun mit einer ähnlichen, aber einfachen Rechtskonstruktion abgeholfen werden. Der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen können Gewinne nicht entnommen werden, die Auszahlung von Anteilen ist nur in Höhe des eingezahlten Nennwerts möglich. Die Gesellschaft gehört sich genau wie eine Stiftung quasi „selbst“ und die Anteilsinhaber und Teammitglieder, die Managementfunktionen ausüben, fungieren als „Treuhänder“ des gesamten Eigentums. Eine reine Shareholder-Value-Orientierung ist mit dieser Rechtsform also nicht verbunden und für „Heuschrecken“ wie Hedge-Fonds, Venture Capital oder Private-Equity-Gesellschaften wären solche Unternehmen wahrscheinlich uninteressant.

Anders als ihr Verband können nicht wenige bestehende Familienunternehmen diesen Vorschlägen Positives abgewinnen und prüfen natürlich zuerst, ob sich damit vielleicht ein neues Steuersparmodell kreieren lässt. Manche jüngere Unternehmensgründer sehen eine Möglichkeit, eingefahrene Wege zu verlassen, eigene Interessen dauerhaft mit gemeinwohlorientierten Zielen zu verbinden und den Begriff der Familie über gemeinsame Wertvorstellungen und nicht mittels Chromosomen zu definieren.

Mit einem „Sozialismus durch die Hintertür“, wie auch gemutmaßt wurde, hat der Vorschlag freilich nichts zu tun. So wie die bestehenden Stiftungsunternehmen, die nach diesen Prinzipien agieren, bleiben sie kapitalistische Wirtschaftsunternehmen und agieren vor allem profitorientiert. Was unter Gemeinwohl verstanden wird, unterliegt ausschließlich ihren eigenen Festlegungen und da sie sich selbst gehören, kann es außer den gesetzlichen Bestimmungen und bei Kreditverhandlungen auch keine anderen externe Einflüsse geben. Belegschaften haben keine anderen Rechte als in anderen Unternehmen. Auch die Vorstellung, mit dieser Eigentumsform würden Eigentum und Haftung wieder zusammengeführt, ist falsch. Die Gesellschaftsform ist ausdrücklich die einer „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, nicht etwa mit dem Zusatz „gemeinnützig“ sondern „mit gebundenem Vermögen“.

Auf dem erwähnten Forum betonte Christian Lindner, der trotz einiger Wenn und Aber Sympathie bekundete, es gehe um eine „grundlegende Frage der Wirtschaftsordnung“. Professor Feld hob hervor, es handele sich keineswegs um eine gemein- sondern eine privatnützige Unternehmensform. Die Wirtschaftsordnung solle durch die Verbreiterung der Wahlmöglichkeiten bei der Unternehmensgründung oder -umwandlung weiter liberalisiert werden. Und Friedrich Merz ergänzte, das sei keine antikapitalistische Idee, sondern die Suche nach Wegen, wie die bestehende Wirtschaftsordnung widerstandfähiger gegenüber dem Druck aus dem „staatskapitalistischen China“ und dem „angloamerikanischen Marktkapitalismus“ gemacht werden könne.

Wenn die herrschende Elite über Veränderungen beim Eigentumsrecht nachdenkt, sollte das aufmerksam verfolgt werden. Das hat auch Sarah Wagenknecht in ihrem neuen, umstrittenen Buch getan. Ihr Vorschlag eines „Leistungseigentums“, bei dem sie Ähnlichkeiten zum „Verantwortungseigentum“ ausmacht, geht über dieses deutlich hinaus. Es schließt bestimmte Rechte der Mitarbeiter in demokratisch besetzten Kontrollgremien ebenso ein wie – je nach Größe differenziert – Mitspracherechte der Gemeinde, der Länder und des Bundes. Die gesamte Volkswirtschaft betreffende Investitionsentscheidungen sollen so auch den Interessen der Allgemeinheit unterworfen werden. Das ist zwar kein Sozialismus, aber ein Einstieg in mehr Wirtschaftsdemokratie, ein bei Linken und in Gewerkschaften verbreitetes Konzept. Zwar tauchen beide Begriffe bei Wagenknecht nicht auf, aber Nachdenken über Eigentum hat offensichtlich Konjunktur.




Digitalisierung als Distributivkraft Über das Neue am digitalen Kapitalismus

Über das Neue am digitalen Kapitalismus

Buchcover: Buch: Digitalisierung als Distributivkraft.

Mein neues Buch „Digitalisierung als Distributivkraft. Über das Neue am digitalen Kapitalismus“ ist am 19.04.2021 in Open Access erschienen.

Gesellschaft und gesellschaftlicher Wandel sind und waren noch nie ohne ihre technischen Grundlagen, technologischen Realitäten und ihren Technikeinsatz zu verstehen, ebenso wenig wie Gesellschaft und Technik – vor allem in ihrem Wandel – ohne die ökonomischen Zusammenhänge, mit denen und durch die sie sich entwickeln. Wie Arbeit, Produktion und Leben sich gestalten, was sie uns ermöglichen und wie sich das individuell und kollektiv anfühlt – das ist ohne das alles verbindende Netz von Wirtschaft und Markt nicht zu durchschauen. Ob sich all dies – möglicherweise fundamental – ändert und wir uns am Anfang oder mitten in einem Prozess der Transformation oder Disruption befinden, diskutieren wir seit Jahren. Dieses Buch versucht – theoretisch startend bei Polanyi und Marx – eine etwas andere Analyse des digitalen Kapitalismus.

Dieses Buch folgt nicht dem üblichen Dreischritt – Technikentwicklung entfacht Wirtschaftsdynamik mit wiederum gesellschaftlichen Folgen. Dieses Buch schlägt keine weitere, an technischen Artefakten festgemachte Phaseneinteilung – von der Agrarwirtschaft bis zur Datenökonomie, von der Dampfmaschine zum Internet der Dinge, vom Buchdruck zu Social Media – vor. Und dieses Buch will auch keine von der Technik inspirierte Metapher – sei es das Netzwerk oder der Algorithmus – zum neuen Gesellschaftsbegriff erheben. All das gibt es, all das sind wichtige und wertvolle Debattenbeiträge.

Das Buch wagt einen Blick hinter die Phänomene der Digitalisierung (ohne dabei die Realitäten der Technik zu vernachlässigen) und entwickelt eine analytische Perspektive, die Technikentwicklung, ökonomische Logik und gesellschaftliche Dynamik gemeinsam statt als sequenzielle Abfolge betrachtet.
Der zentrale Begriff der Analyse des digitalen Kapitalismus bildet dabei die Distributivkraft als Analogie zum Marx’schen Begriff der Produktivkraft.

OpenAccess Logo

Damit das Interesse am Buch nur abhängt vom Inhalt und nicht vom individuellen oder institutionellen Geldbeutel ist es in Open Accesskomplett frei zugänglich. Wer gerne das Buch noch haptisch erlebt und auch einmal in etwas anderes blicken will als in Bildschirme, kann natürlich auch eine Printausgabe für 29 EUR erwerben.

E-Book (PDF, Open Access)

Pfeiffer, Sabine: 
Digitalisierung als Distributivkraft. Über das Neue am digitalen Kapitalismus 
Erscheinungsdatum: 19.04.2021. 
Verlag: transcript Verlag. 
E-Book (PDF), 322 Seiten. 
PDF ISBN-13: 978-3-8394-5422-0
Open Access.

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E-Book (EPUB, Open Access)

Pfeiffer, Sabine: 
Digitalisierung als Distributivkraft. Über das Neue am digitalen Kapitalismus 
Erscheinungsdatum: 19.04.2021. 
Verlag: transcript Verlag. 
E-Book (PDF), 322 Seiten. 
EPUB ISBN-13: 978-3-7328-5422-6
Open Access.

Download als EPUB

Printausgabe

Pfeiffer, Sabine: 
Digitalisierung als Distributivkraft. Über das Neue am digitalen Kapitalismus 
Erscheinungsdatum: 19.04.2021. 
Verlag: transcript Verlag. 
Taschenbuch, 322 Seiten. 
Print-ISBN-13: 978-3-8376-5422-6
Preis: 29 Euro.

Printausgabe erwerben.

Nehmen uns Roboter die Arbeit weg? Wer diese Frage stellt, missversteht die Digitalisierung – sie ist keine industrielle Revolution mit anderen Mitteln. Sabine Pfeiffer sucht nach dem wirklich Neuen hinter der Digitalisierung und dem digitalen Kapitalismus. Sie stellt in ihrer Analyse dem Marx‘schen Begriff der Produktivkraft die Idee der Distributivkraft zur Seite. Von der Plattformökonomie bis zur künstlichen Intelligenz wird damit verstehbar: Es geht immer weniger um die effiziente Produktion von Werten, sondern vielmehr um deren schnelle, risikolose und auf Dauer gesicherte Realisierung auf den Märkten. Neben der Untersuchung dieser Dynamik und ihrer Folgen wird auch diskutiert, warum die Digitalisierung als Distributivkraft zu einer ökologischen Destruktivkraft zu werden droht.

(Klappentext)

CC BY 4.0

Dieses Werk ist lizenziert unter Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0).
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de

Danger Dan: „Ich habe mir dieses Klavierding auch einfacher vorgestellt“

zeit.de

Interview: Martin Eimermacher 5-6 Minuten


Mit seinem Song „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“ wird der Aachener Künstler Danger Dan bei Spotify und YouTube gerade millionenfach geklickt. Konzeptionell ähnelt das an Georg Kreisler erinnernde Lied dem Erdoğan-Schmähgedicht Jan Böhmermanns, in dessen Sendung Daniel Pongratz, so sein bürgerlicher Name, kürzlich mit dem Pianisten Igor Levit auftrat. Gemäß dem Motto „Was man nicht sagen darf, kann man immer noch singen“ poltert er unter anderem gegen den AfD-Silberrücken Alexander Gauland, den er einen Nationalsozialisten nennt: „Zeig mich an, und ich öffne einen Sekt / Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“.

DIE ZEIT: Sie werden mit Ihrer Band Antilopen Gang als politische Vorzeigetruppe des Hip-Hop gefeiert. Rio Reiser hat mal gesagt, er sei der Rolle des Politbarden überdrüssig geworden, der von jedem Lautsprecherwagen „für, gegen, nieder mit“ trällern müsse – weshalb seine Hinwendung zu kitschigem Popschlager fast schon Notwehr gewesen sei. Fühlen auch Sie sich manchmal bereits als Agitprop-Clown?

Danger Dan: Seit wir auf Platz eins der Albumcharts standen, haben wir uns mit unserer Musik extra viel Zeit gelassen. Ständig diese Erwartungshaltung vieler Fans und Kritiker, die ein kritisches, reflektiertes, superkluges Lied von dir wollen … Aber würde ich jetzt sagen, ich verweigere mich dem aus Prinzip, wäre das auch nicht authentisch. Ich schreibe sehr intuitiv über das, was mich halt so umtreibt. Was am Ende bei rumkommt? Keine Ahnung. Manchmal Erfolg. Der hilft natürlich dabei, sich Freiheiten rausnehmen zu können. Aber wie wichtig sollten ökonomische Aspekte sein? Als Rapper lässt sich gerade sehr gut mit Werbeverträgen verdienen, Haftbefehl zum Beispiel hat gerade ein Video für Jägermeister gedreht. Mit unseren Texten wird man so einen Deal nicht bekommen, und ich habe überhaupt keine Lust darauf, bei allem, was ich mache, immer zu überlegen: Bin ich damit noch vermarktbar, wenn ich in einem Liedtext rechte Netzwerke bei der Polizei kritisiere? Da kann ich ja direkt BWL studieren.

ZEIT: Um Ihren Vertrieb kümmert sich Warner Music. Fällt die Pose des karriereverweigernden Rebellen leichter, wenn man eine der größten Plattenfirmen der Welt im Rücken hat?

Danger Dan: Wenn man das denkt, hat man die Abläufe in der Musikindustrie nicht verstanden. Warner gibt uns kein Geld, als Vertrieb nehmen die uns welches. Aber das Gute ist, dass ich ja nicht nur kein BWL-Student bin, sondern auch kein BWL-Dozent: Ich muss das niemandem erklären.

ZEIT: Seit vielen Jahren rappen Sie – und nun plötzlich ein Soloalbum von Ihnen, mit Klavier und Gesang, das nach Kurt Weill oder alten BRD-Liedermachern klingt.

Danger Dan: Gedacht war das Album als reines Liebhaberding, es handelt sich ja um Musik, die seit 40, 50 Jahren nicht mehr populär ist. Ich habe mir dieses Klavierding auch tatsächlich einfacher vorgestellt. So schnell tappt man in die Kitschfalle: Allein schon der Fakt, dass jemand am Klavier sitzt und singt … Produktionstechnisch jedoch war das Album das perfekte Projekt, um mal in einer überschaubaren Größenordnung auszuprobieren, wie das so ist: selber ein Label zu sein und Dinge zu entscheiden und zu planen.

ZEIT: Ihr Label „Antilopen Geldwäsche“ haben Sie erst kurz vor Beginn der Pandemie gegründet. Neulich gaben Sie noch bekannt, coronabedingt kurz vor der Insolvenz zu stehen. Nun plötzlich ist Ihr Album wahnsinnig erfolgreich. Noch mal Glück gehabt?

Danger Dan: Na ja, der digitale Musikmarkt beteiligt Künstler ja nicht gerade sonderlich großzügig an seinen Gewinnen. Und weil Jugendliche gar nicht mehr wissen, was eine sogenannte CD überhaupt ist, muss man heutzutage sehr viele Konzerte spielen, um überhaupt noch Geld zu verdienen. Da ich seit über einem Jahr nicht auftreten darf, schlage ich mich derzeit mit Erspartem durch. Zum Glück habe ich einen alten Mietvertrag, weshalb mich das Aus des Mietendeckels jetzt nicht noch zusätzlich trifft, anders als viele Berliner, für die das existenzbedrohend werden könnte. Ein Grund mehr übrigens, um im Herbst beim Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ dafür abzustimmen, dass große Immobilienkonzerne vergesellschaftet werden.

Erzwungene Schizophrenie

von Bernhard Romeike

Schizophrenie wird übersetzt als „Spaltungsirresein, das zum Zerfall der psychischen Persönlichkeit führt“. Der Wähler des Jahres 2021 kann nur hoffen, am eigenen Wählen nicht irre zu werden. Die innenpolitischen und die außenpolitischen Anmutungen klaffen weit auseinander. Am Ende wird er sich gewiss pragmatisch zusammenhalten und der Hoffnung hingeben, alles wird gut.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2021 gegen den Berliner Mietendeckel besagt nicht, dass ein Deckel nicht geht, sondern er muss Bundesgesetz sein. Nach dem Affentheater um die Nominierung des Karnevalsprinzen Laschet zum CDU-Kanzlerkandidaten (Originalton Peter-Michael Diestel) sackten angesichts dieser Personalie die Umfragedaten der CDU/CSU noch am 20. April auf 21 Prozent ab, während die Grünen erstmals auf 28 Prozent aufrückten. Bei anderen Instituten pegelte sich das einige Tage später bei 28 zu 27 oder 23 zu 23 Prozent ein. Die Tendenz aber ist eindeutig. Sie besagt: eine Bundesregierung nach dem September 2021 ohne Christdemokraten wird möglich. Mit ihr könnte ein bundesweiter Mietendeckel – um das derzeit drängendste soziale Problem des Landes anzugehen – durchgesetzt werden. Das ginge aber nur mit einer grün-rot-roten Bundesregierung. Bei Schwarz-Grün würde dies die CDU nicht zulassen, in einer Ampelkoalition (Grüne mit SPD und FDP) letztere. In diesem Sinne titelte die „sozialistische Tageszeitung“ ND nach den Berliner Landesparteitagen Ende April, auf denen die Kandidatenlisten beschlossen wurden: „Die Mieter haben die Wahl“. So ist es. Seit langem wird es wieder eine Richtungswahl: Wenn die vielen Mieter in diesem Lande in ihrem ureigenen Lebens- und Wohninteresse wählen, wählen sie eine dieser drei Parteien. Das gilt für das Land Berlin und erst recht für den Bund.

Und wenn die Grünen es schaffen, eine Sogwirkung zu erzeugen, wie Gerhard Schröder und sein treuer Parteiknappe Franz Müntefering zu den Bundestagswahlen 1998, als sie dem ganzen Land suggerierten, das Abtreten von Helmut Kohl sei so sicher, wie das Amen in der Kirche, dann kommt das auch so. In der derzeitigen Konstellation würde eine solche Bundesregierung aller Voraussicht nach unter einer grünen Kanzlerin stehen, die dann die Richtlinienkompetenz hätte. So gewinnen die Ansichten von Annalena Baerbock und ihrer Partei zur Außenpolitik plötzlich staatspolitische Bedeutung.

Am 25. April wurde in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ein Interview mit Baerbock publiziert, in dem es vor allem um Außenpolitik ging. Eine Kernaussage lautete: „Das Wichtigste ist derzeit, den Druck auf Russland zu erhöhen.“ Es erhebt sich die Frage, was die präsumptive Kanzlerin Baerbock damit für die deutsch-russischen Beziehungen bezwecken möchte. Den Satz setzte sie fort mit: „damit das Minsker Abkommen eingehalten wird.“ Die Einhaltung des Minsker Abkommens krankt aber bereits seit Jahren daran, dass die Kiewer Regierung sich notorisch weigert, ihren Teil des Vertrages zu erfüllen, Weiterlesen Erzwungene Schizophrenie

Am 1. Mai hat die Frankfurter Polizei nicht »ihren Kompass verloren« Sie ist wie üblich nach ihrem ureigenen Kompass gesegelt

Pressemitteilung Nr. 6/21 vom 6. Mai 2021

In der Bewertung der Ereignisse vom 1. Mai in Frankfurt/M. beschreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 3. Mai den Einsatz mit dem Satz, »Die Polizei hat den Kompass verloren«.(1) Diese Einschätzung greift bei weitem zu kurz und segelt weit am Ziel vorbei.

Der Polizeieinsatz am 1. Mai in Frankfurt/M. stellt keine einmalige Entgleisung von ›BFE-Einheiten‹ (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten) dar. Denn erst unlängst (am 23.04.2021) hatte das Amtsgericht Frankfurt über den Einsatz von Beamten der BFE ›68‹ zu entscheiden, eine dieser ›BFE‹ vom 1. Mai in Frankfurt. Eine der ›BFE‹, die sich zugleich rühmen, auch im Dannenröder Wald im Einsatz gewesen zu sein. Einsätze, die gleichfalls schwerverletzte Demonstrant:innen zur Folge hatten.

Dass das Amtsgericht Frankfurt erst am 23.04.2021 die gewaltsamen Einsatzpraktiken von BFE-Beamt:innen unmissverständlich als das bezeichnet, was diese sind – eine »vorsätzliche rechtswidrige Straftat« im Amt (916 Ds 6153 Js 224821/19, HVT 23.04.2021) –, hat ganz offensichtlich keinerlei Resonanz gefunden.

Gewalttätige Polizeiübergriffe wie am 1. Mai in Frankfurt/M. sind schon lange keine Ausnahme mehr, sondern stellen eine in Jahren entstandene polizeiliche Alltagspraxis dar, die u.a. entstehen konnte, weil es weder ein disziplinarisches noch ein strafrechtliches Einwirken gab. Urteile gegen Polizist:innen stellen eine absolute Ausnahme dar – was den Handelnden auch bekannt ist.

Nicht selten übrigens ›exekutieren‹ ›BFE‹ (auch die des PP Frankfurt) auch dann noch vor Ort die Strafe (durch Schläge, oder – wie im Fall, der beim Amtsgericht Frankfurt/M. verhandelt wurde – durch eine Reihe von Schlägen), wenn die eigentliche polizeiliche Maßnahme bereits abgeschlossen ist.

Und nicht nur das. Es werden extra-legal handelnde Polizeibeamt:innen nicht nur nicht bestraft, sondern mehr und mehr Strafgesetze geschaffen, die geeignet sind, anlasslose Gewalt im Nachhinein zu legitimieren, indem man betroffene Opfer strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt. So wurden auch von den Polizeibeamt:innen den 1. Mai betreffend namhaft gemachte Schwerverletzte kurzerhand zu »Beschuldigten« erklärt.

»Mehr denn je zeigt sich, dass unabhängige Beschwerdestellen notwendig sind, um einer völligen Verrohung der Polizei wenigstens im Ansatz zu begegnen«, so Rechtsanwältin Verleih, Vorstandsmitglied im RAV. »Demonstrationen, die wie am 1. Mai in Frankfurt mit knöchernen Kopfverletzungen, gebrochenen Händen und Armen aufgelöst werden, sind nicht länger hinzunehmen«.

Kontakt:
Rechtsanwältin Waltraut Verleih, Souchaystraße 3, 60594 Frankfurt/M.
Tel.: 069. 61093674. E-Mail: waltraut.verleih@advocat-frankfurt.de

(1) Vgl. https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/polizei-ohne-kompass-kommentar-zu-vorfaellen-am-1-mai-in-frankfurt-17323448.html.

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Wie es um Sicherheit und Nutzen von Clusterer­kennungs-Apps steht

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-pa-digitale-agenda-cluster-838094Der Ausschuss Digitale Agenda unter Leitung von Manuel Höferlin (FDP) hat sich am Mittwoch, 5. Mai 2021, in einem öffentlichen Fachgespräch mit der Sicherheit und Koordinierung der Nutzung von sogenannten Clustererkennungs-Apps wie der Corona-Warn-App der Bundesregierung (CWA) oder der Luca-App beschäftigt. Die Luca-App wird bereits in einigen Bundesländern zur Kontaktnachverfolgung eingesetzt, war aber zuletzt wegen Datenschutzmängeln in die Kritik geraten.

“Es kommt vor allem auf Schnelligkeit an„

Ende April wurde auch die CWA, die über 27 Millionen Downloads verzeichnet, um eine anonyme Check-In-Funktion per QR-Codeerweitert: Wer beispielsweise an einem öffentlichen Ort ist oder eine Veranstaltung besucht, kann so benachrichtigt werden, falls jemand von den anderen Besuchern positiv getestet wird. Bislang basierte die Kontaktnachverfolgung etwa bei Restaurantbesuchen vor allem auf handschriftlichen Listen. Alternativ zur manuellen Cluster-Erkennung ist auch eine automatische Erkennung in der Diskussion – aber auch die Angabe von Kontaktdaten in Papierform wird weiter möglich sein.

SAP-Entwickler Martin Fassunge, der die CWA mitentwickelt hat, erklärte in dem Fachgespräch, dass die Situation im April 2020 sich fundamental von der heute unterscheide – es komme vor allem auf Schnelligkeit an. Nutzer nähmen die neuen Features der CWA gut an, sagte Fassunge und verwies darauf, dass es etwa bei Events Kombinationslösungen, analog und digital, dazu brauche, wie der Informationsaustausch zwischen App-Nutzern und Nicht-App-Nutzern gewährleistet werden kann.

“Corona-Warn-App mit datenschutzfreundlicher Cluster-Erkennung„

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Ulrich Kelber (SPD), sagte, die CWA habe seit dem Update eine gut funktionierende und datenschutzfreundliche Cluster-Erkennung. Die neuen Funktionen Weiterlesen Wie es um Sicherheit und Nutzen von Clusterer­kennungs-Apps steht

recycling: Nazis, Nazis, Nazis… Nazis, Nazis, Nazis… Nazis, Nazis, Nazis…– „Rechter Terror“: VS, Nazis und Hessen. (03.05.2021)

Nazis bestimmen weiterhin unsere Sendung. Diesmal sprechen wir mit Martin Steinhagen über sein kürzlich erschienendes Buch „Rechter Terror. Der Mord an Walter Lübcke und die Strategie der Gewalt“ (Rowohl Verlag). Im Klappentext heißt es: „Der Mord an Walter Lübcke markiert eine weitere Eskalationsstufe des rechten Terrorismus in Deutschland. Er ist weder als Zufall noch als Einzelfall erklärbar, sondern zeigt wie unter einem Brennglas die gegenwärtige Dynamik dieses Terrors. Denn dahinter steht eine Geschichte der Radikalisierung, die sich gut an den Biografien der Mörder von Rechts und ihren Taten zeigen lässt. Martín Steinhagen erzählt die Geschichte des Opfers, des Täters, der Tat und beleuchtet das gesellschaftliche Klima, im dem das Attentat möglich wurde. Zugleich legt er Strategie, Taktik und Tradition des Rechtsterrorismus in Deutschland offen – und die wachsende, sich wandelnde Bedrohung von rechts. Das erste Buch über den politischen Mord an Walter Lübcke und seine Wurzeln im neuen Rechtsextremismus.“ In der Sendung wollen wir aber weniger über den Lübckemord und Ernst sprechen – das haben wir bereits in unser vorletzten Sendung – sondern über die Geschicht des Rechtsterrorismus in Deutschland und die Verbindungen von Nazis und Verfassungsschutz (in Hessen).

Solidarität!

«Systemrelevant» waren in der Finanzkrise nur Banken: Warum die Arbeitswelt im Zeichen von Corona anders aussieht und was sich ändern muss

Vermutlich offen für Bündnisse mit dem Ziel der Sicherung gesellschaftlicher Bedarfe: Kulturbetriebe

Vermutlich offen für Bündnisse mit dem Ziel der Sicherung gesellschaftlicher Bedarfe: Kulturbetriebe

Foto: imago images/Philipp Reiss

Solidarität ist Zukunft« lautet das Motto des DGB zum Tag der Arbeit. In der Pandemie sollen alle »solidarisch« sein – die Gesunden mit den Kranken, die Jungen mit den Alten, Chefarzt und Krankenpflegerin, die Webdesignerin und ihre migrantische Putzfrau. Das große »Wir« der verwundbaren Einzelnen wird beschworen – jenseits von Klasse und Stand, Arbeit und Kapital? Doch statt Solidarität zu fördern, hat das Virus ein grelles Licht auf Missstände geworfen, Gegensätze weiter verschärft – und Alternativen sichtbarer gemacht.

Staat und Kapital

LINKE Berlin zum 8. Mai 2021

Von Unternehmen wird offenbar nicht erwartet, Teil der Anti-Virus-Gemeinschaft zu sein. Jedenfalls wurde von staatlicher Seite selbst unter Corona-Extrembedingungen nicht in die »unternehmerische Freiheit« großer Konzerne eingegriffen. Die Konsequenz: Impfstoffhersteller, gegründet mit staatlicher Förderung, machen ihre Patente zu Gold, statt die Formeln der Vakzine frei zugänglich zu machen – tödlicher Impfstoffmangel hin oder her. Die Lufthansa und der Tourismus-Konzern TUI wurden mit staatlichen Geldern gerettet – ohne dass man Einfluss auf ihre Entscheidungen nehmen würde, um etwa Kündigungen oder Schnäppchenangebote im Lockdown zu verhindern. Daimler, BMW und Volkswagen machen Rekordgewinne und schütten Dividenden aus, lassen sich Kurzarbeit aber von der Bundesagentur für Arbeit finanzieren. Dies grenzt an eine Veruntreuung öffentlicher Gelder, die besser genutzt werden könnten. Das Gesundheitswesen etwa wurde erst durch Privatisierung und Rationalisierung so ausgehungert, dass es in der Pandemie schnell seine »Belastungsgrenzen« erreicht: der »freie Markt« kennt keine Zukunftsvorsorge, er tötet im Zweifelsfall.

Deshalb ist ein Ausbau des öffentlichen Gesundheitswesens überfällig – privater Profit hat dort nichts verloren. Auch können öffentliche Gelder den Weg zu mehr Wirtschaftsdemokratie bereiten, wenn ihre Inanspruchnahme an die Umsetzung von Auflagen geknüpft wird. Der Staat kann hier auf eigenem Terrain vorangehen, mit Investitionen in eine soziale Infrastruktur, die Klassenschranken im Bildungssystem einreißt, der digitalen Spaltung der Gesellschaft entgegenwirkt, Leben im Alter nicht zu einer Armutserfahrung werden lässt. Eine solche Politik würde die materielle Basis für Solidarität erweitern.

Während Großunternehmen ohne Gegenleistung gestützt werden, sind kleine und mittlere Betriebe in Gastronomie, Non-Food-Einzelhandel, Kultur- oder Medienbranche umstandslos geschlossen worden, mussten lange oder vergeblich auf staatliche Hilfen warten. Manche von ihnen könnten für Bündnisse zugunsten einer aktiven staatlichen Wirtschaftspolitik zu gewinnen sein, wenn diese eine Sicherung gesellschaftlicher Bedarfe zum Ziel hat.

Kapital und Arbeit

Die Pandemie hat Krisenkorporatismus gefördert: In der Chemischen Industrie gibt es nun Krisenstäbe aus Management, Belegschaftsvertretern und Weiterlesen Solidarität!