Wer hacken darf

Bundesbehörden in Deutschland erhalten immer mehr Freiheit beim Ausspähen von Daten

Hat eine eigene Hacker-Einheit: Zentrale des BND in Berlin

Hat eine eigene Hacker-Einheit: Zentrale des BND in Berlin

Foto: imago images/joko

Hacken bedeutet: etwas auf eine Art benutzen, für die es nicht gedacht ist. In der IT-Sicherheit heißt das oft, sich ohne Erlaubnis Zutritt zu Daten zu verschaffen. Das ist in Deutschland laut Strafgesetzbuch verboten – aber nicht jedem. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Behörden hacken, und diese Bedingungen werden immer zahlreicher. Seit letztem Monat darf der Bundesnachrichtendienst Internet-Anbieter wie Google oder Facebook hacken. Die Bundespolizei darf vielleicht bald in IT-Geräte von Personen eindringen, die noch gar keine Straftat begangen haben. Und: Abgesehen davon, was die staatlichen Institutionen dürfen, tun sie auch noch einiges, was sie nicht dürfen.

Ausstellung

Zentrale Stelle für alles, was in Deutschland »IT« oder »Cyber« im Behördennamen trägt, ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Behörde hat ein Vertrauensproblem: Eigentlich soll sie Sicherheitslücken schließen. Nun ist aber bekannt, dass das Amt zwischen 2007 und 2009 an der Entwicklung eines Staatstrojaners für das Bundeskriminalamt beteiligt war, also einer Software, mit der Computer gehackt und überwacht werden können. Und solche Software braucht gerade Sicherheitslücken, um wirksam zu sein. Dass dieser Interessenkonflikt zu einem großen Imageschaden für das BSI führen könnte, war dem Amt damals klar – und so ist es auch gekommen.

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Seitdem gibt es immer wieder Forderungen, das Amt aus der direkten Kontrolle des Innenministeriums zu lösen. Denn Weiterlesen Wer hacken darf

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