Der Wikileaks-Gründer hat in seinem Auslieferungsprozess gegen die USA einen wichtigen Etappensieg errungen. Doch frei ist er noch nicht. Eine Kolumne.
Jurastudenten müssen bisweilen seltsame Musterfälle lösen. In Klausurfällen geht oft besonders viel schief, um mehr Stoff abprüfen zu können. Ein Raub mit anschließender Trunkenheitsfahrt oder eine besonders schadensträchtige Party sind keine Seltenheit. Auch der Fall Assange wird einmal Jurastudenten beschäftigen und einige werden sich fragen: Kann das eigentlich alles echt gewesen sein? Und spielte dieser Fall tatsächlich im sogenannten freien Westen und nicht doch eher in China, dem Iran oder Weissrussland?
Der Fall Assange, wie er sich seit Jahren darstellt, ist nach „Murphys law“ konstruiert: „Was schief gehen kann, geht auch schief“. Seit 2012, als sich die Veröffentlichungen von Wikileaks zu den USA häuften, befindet sich Julian Assange in einem kafkaesken Alptraum. Assange enthüllte Kriegsverbrechen der USA im Irak („Collateral Murder“), Kriegstagebücher aus Afghanistan, Berichte über Foltermethoden in Guantánamo, schließlich noch diplomatische Depeschen und Informationen über geheimdienstliche Überwachungsprogramme.
Genug also um ihn, wie es Mitarbeiter der Schatten-CIA „Stratfor“ in einem Mailwechsel mal vorschlugen, „von Land zu Land zu jagen und mit Vorwürfen und Klagen zu überziehen“. Da waren Vergewaltigungsvorwürfe in Schweden, die nach neun Jahren mit der Einstellung des Verfahrens endeten, da waren konfiszierte Computer, das Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London, wo er später im Auftrag des CIA von einer spanischen Sicherheitsfirma rund um die Uhr überwacht wurde, selbst bei Gesprächen mit Ärzten, Journalisten und Anwälten. Und da ist seit über einem Jahr der Auslieferungsprozess in die USA, für welchen er im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Einzelhaft verwahrt wird als wäre er ein Terrorist.
Kein Freispruch für den Journalismus
In diesem Prozess wurde nun am 4. Januar entschieden, dass Julian Assange nicht in die USA ausgeliefert werden dürfe, da er aufgrund der dort zu erwartenden Haftbedingungen und der zu erwartenden Strafe von 175 Jahren Gefängnis mit verschärfter Unterbringung der Gefahr eines Suizids ausgesetzt ist. Richterin Baraitser hat versucht, sich hier aus der Affäre zu ziehen. Sie hat ein im Ergebnis richtiges Urteil gefällt, allerdings mit unvollständigem Rechenweg. Denn bezüglich der eigentlichen Vorwürfe folgte Sie weitgehend den Einlassungen der amerikanischen Staatsanwälte, und nur bei den persönlichen Hinderungsgründen der Verteidigung.
Letzteres war nur konsequent, hat Assange doch schon seit dem Asyl in der Botschaft die letzten sieben Jahre auf höchst beengten Verhältnissen ohne Sonnenlicht gelebt. Zudem hatten Ärzte bei ihm im Frühjahr 2019 einen Zustand der „psychologischen Folter“ attestiert, wie der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, nicht müde wurde zu betonen. Darüber wollte sich die Richterin dann doch nicht hinwegsetzen. Der Skandal bekommt nun eine weitere Weiterlesen Assange: Der Sündenfall der westlichen Welt