Assange: Der Sündenfall der westlichen Welt

Der Wikileaks-Gründer hat in seinem Auslieferungsprozess gegen die USA einen wichtigen Etappensieg errungen. Doch frei ist er noch nicht. Eine Kolumne.

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Jurastudenten müssen bisweilen seltsame Musterfälle lösen. In Klausurfällen geht oft besonders viel schief, um mehr Stoff abprüfen zu können. Ein Raub mit anschließender Trunkenheitsfahrt oder eine besonders schadensträchtige Party sind keine Seltenheit. Auch der Fall Assange wird einmal Jurastudenten beschäftigen und einige werden sich fragen: Kann das eigentlich alles echt gewesen sein? Und spielte dieser Fall tatsächlich im sogenannten freien Westen und nicht doch eher in China, dem Iran oder Weissrussland?

Der Fall Assange, wie er sich seit Jahren darstellt, ist nach „Murphys law“ konstruiert: „Was schief gehen kann, geht auch schief“. Seit 2012, als sich die Veröffentlichungen von Wikileaks zu den USA häuften, befindet sich Julian Assange in einem kafkaesken Alptraum. Assange enthüllte Kriegsverbrechen der USA im Irak („Collateral Murder“), Kriegstagebücher aus Afghanistan, Berichte über Foltermethoden in Guantánamo, schließlich noch diplomatische Depeschen und Informationen über geheimdienstliche Überwachungsprogramme. 

Genug also um ihn, wie es Mitarbeiter der Schatten-CIA „Stratfor“ in einem Mailwechsel mal vorschlugen, „von Land zu Land zu jagen und mit Vorwürfen und Klagen zu überziehen“. Da waren Vergewaltigungsvorwürfe in Schweden, die nach neun Jahren mit der Einstellung des Verfahrens endeten, da waren konfiszierte Computer, das Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London, wo er später im Auftrag des CIA von einer spanischen Sicherheitsfirma rund um die Uhr überwacht wurde, selbst bei Gesprächen mit Ärzten, Journalisten und Anwälten. Und da ist seit über einem Jahr der Auslieferungsprozess in die USA, für welchen er im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Einzelhaft verwahrt wird als wäre er ein Terrorist. 

Kein Freispruch für den Journalismus

In diesem Prozess wurde nun am 4. Januar entschieden, dass Julian Assange nicht in die USA ausgeliefert werden dürfe, da er aufgrund der dort zu erwartenden Haftbedingungen und der zu erwartenden Strafe von 175 Jahren Gefängnis mit verschärfter Unterbringung der Gefahr eines Suizids ausgesetzt ist. Richterin Baraitser hat versucht, sich hier aus der Affäre zu ziehen. Sie hat ein im Ergebnis richtiges Urteil gefällt, allerdings mit unvollständigem Rechenweg. Denn bezüglich der eigentlichen Vorwürfe folgte Sie weitgehend den Einlassungen der amerikanischen Staatsanwälte, und nur bei den persönlichen Hinderungsgründen der Verteidigung. 

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Letzteres war nur konsequent, hat Assange doch schon seit dem Asyl in der Botschaft die letzten sieben Jahre auf höchst beengten Verhältnissen ohne Sonnenlicht gelebt. Zudem hatten Ärzte bei ihm im Frühjahr 2019 einen Zustand der „psychologischen Folter“ attestiert, wie der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, nicht müde wurde zu betonen. Darüber wollte sich die Richterin dann doch nicht hinwegsetzen. Der Skandal bekommt nun eine weitere Weiterlesen Assange: Der Sündenfall der westlichen Welt

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Gemeinnützigkeit: Bundesfinanzhof hält an umstrittenem Urteil fest

Revision von Attac zurückgewiesen / Weg für Verfassungsbeschwerde frei

Revision von Attac zurückgewiesen / Weg für Verfassungsbeschwerde frei

Die juristische Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac Deutschland geht in die letzte Runde: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Revision des globalisierungskritischen Netzwerks gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom Februar 2020 zurückgewiesen. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Attac kann in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit einreichen.

Mit ihrer Entscheidung, die Revision zurückzuweisen, haben die Richter*innen am BFH nach Ansicht von Attac die Gelegenheit versäumt, ihr Urteil vom Februar 2019 einer kritischen Prüfung zu unterziehen. 

„Offenbar liegt dem BFH nichts daran, den auch unter Fachleuten entstandenen Eindruck zu korrigieren, er habe sich in seinem Urteil über die Gemeinnützigkeit von Attac mehr von politischen als rechtswissenschaftlichen Erwägungen leiten lassen“, stellt Dirk Friedrichs vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis fest. „Mit ihrer juristisch umstrittenen, überaus engen Auslegung der gemeinnützigen Zwecke der politischen Bildung und der Förderung des demokratischen Staatswesens behindern die Richter*innen am BFH die Arbeit von tausenden fürs Gemeinwohl engagierten Vereinen.“

In seinem Beschluss vom Februar 2019 hob der BFH das für Attac positive Urteil der ersten Instanz auf und verwies das Verfahren zurück an das Hessische Finanzgericht in Kassel. In seinem Urteil, das auch in der juristischen Fachwelt kritisiert wurde, steckte der BFH den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen deutlich enger als die bisherige Rechtsprechung. Bei ihrer erneuten Entscheidung Anfang 2020 mussten die Richter*innen der ersten Instanz der Auslegung des BFH folgen und die Klage von Attac abweisen – gegen ihre eigene Überzeugung. So meinte der Vorsitzende Richter in Kassel, das Urteil des Bundesfinanzhofs sei „mit heißer Nadel gestrickt“.

Maria Wahle, ebenfalls Mitglied im Attac-Koordinierungskreis, kommentiert: „Aus der Begründung für die Ablehnung der Revision spricht dasselbe autoritäre Demokratieverständnis von vorgestern wie aus dem ersten Beschluss des Bundesfinanzhofs. Statt eine aktive, sich einmischende Zivilgesellschaft zu fördern, geht es den Richter*innen offenbar vor allem darum, ihr Grenzen zu setzen. In Zeiten einer  zunehmenden Politik- und Demokratieverdrossenheit ist dies ein falsches Signal.“

Attac wird innerhalb von vier Wochen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einreichen. Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat Bedeutung für die gesamte Zivilgesellschaft. Bereits wenige Wochen nach dem BFH-Urteil im Februar 2019 entzogen Finanzämter weiteren Organisationen die Gemeinnützigkeit.

Für Rückfragen:

  • Dirk Friedrichs, Vorstand Attac-Trägerverein / Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0177 3276 659
  • Frauke Distelrath, Pressesprecherin Attac Deutschland, Tel. 0151 6141 0268
  • Rechtsanwalt Dr. Till Müller-Heidelberg, Kanzlei Dr. Müller-Heidelberg, Fuchs und Partner, Tel. 06721 1812-0 
  • Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Fisahn, Universität Bielefeld, Tel. 05224 997182 
     

Hintergrund

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