Wissenschaftlicher Dienst zu den Corona-Impfungen

28.01.2021

Impfung

onephoto – stock.adobe.com

Noch weiß man nicht, wie der Impfschutz wirklich wirkt. Was aber, wenn von Geimpften keine Gefahr mehr ausgeht? Dann dürfe es für Geimpfte Lockerungen geben, so der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.

Kurz nach dem Start der Impfungen gegen das Coronavirus ging die Debatte darüber los, ob es „Sonderrechte“ oder Privilegien“ für Geimpfte geben dürfe. Gemeint war die Frage, ob Personen, die bereits geimpft worden sind, weiter mit den Einschränkungen leben müssen oder ob sie wieder am öffentlichen Leben teilhaben dürfen – während die nicht-geimpften Personen weiter zu Hause bleiben müssten. 

Eine Frage, die zurzeit noch nicht beantwortet kann, denn: Noch ist nicht klar, ob geimpfte Personen weiterhin infektiös sind. Solange das nicht feststeht, „fehlt es an einer tatsächlichen Grundlage für eine Lockerung bestehender infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen für geimpfte Personen“, so ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) des Bundestages, das die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram in Auftrag gegeben hat.

Was aber, wenn von Geimpften tatsächlich keine Infektionsgefahr mehr ausgeht? Auch zu dieser Frage machen sich die Bundestagsjuristen in einem elfseitigen Gutachten mit dem Titel „Fragen zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen von geimpften gegenüber ungeimpften Personen“ Gedanken. Sollte sich zukünftig gesichert feststellen lassen, dass von geimpften Personen keine Ansteckungsgefahr ausgeht, stelle sich für diese Gruppe die Frage der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Eingriffe neu. „Sonderrechte“ oder „Privilegien“ seien das aber nicht, vielmehr handele es sich „lediglich um die Wiederherstellung des verfassungsgemäßen Zustandes“, heißt es in dem Papier.

Besonders hohe Anforderungen an Eingriffe

In diesem Szenario kommen generalpräventive freiheitsbeschränkende Maßnahmen laut WD nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. „Die Anforderungen an die Erforderlichkeit und die Angemessenheit sind hier besonders hoch“, so das Gutachten. Schwerwiegende Grundrechtseingriffe, wie z.B. die zeitweise Schließung eines Friseursalons und das damit verbundene Berufsverbot, dürften laut WD dann nicht mehr zu rechtfertigen sein. Die Rechtfertigung von Maßnahmen, von denen alle betroffen sind und die nur einen geringen Eingriff bedeuten, blieben dagegen weiter möglich. Als Beispiel nennt der WD die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. 

Private Veranstalter oder Unternehmen können laut Gutachten zwar frei entscheiden, ob sie Ungeimpfte von ihren Leistungen ausschließen, dies gelte jedoch nicht zum Beispiel bei Fußballspielen oder bei Monopolen mit lebenswichtigen Gütern. Laut dem WD ist die „Abwägung der kollidierenden Rechte unter Berücksichtigung des Einzelfalls vorzunehmen“, und „die Zumutbarkeit des Einsatzes von milderen Mitteln (beispielsweise Schnelltests und Hygienemaßnahmen) zu berücksichtigen.“

„Es ist keine Diskriminierung, wenn man Grundrechtseinschränkungen aufhebt“, sagte Bayram. Auch sie lehne die Begriffe „Sonderrechte“ und „Privilegien“ ab. Es sei jedoch jeder in seiner Eigenverantwortlichkeit gegenüber den Anderen und der Gesellschaft gefordert, so die Juristin in einer Mitteilung.

acr/LTO-Redaktion

Werbung

Hilflos gegen Big Pharma

Erst Pfizer, nun : Gleich zwei große Pharmakonzerne haben die Lieferung von Corona-Impstoff in die EU eingeschränkt. Dies führt nun zu Knappheit bei den Vakzinen. Doch die EU-Kommission will nicht vor Gericht ziehen – und Verantwortung übernimmt auch niemand.

Selten hat man EU-Politiker in Brüssel so wütend gesehen wie in diesen Tagen. „Das ist nicht akzeptabel”, schimpfte Gesundheitskommissarin Kyriakides nach zwei Krisensitzungen mit Vertretern des Pharmakonzerns AstraZeneca. „Das Vertrauen ist ernsthaft erschüttert“, empörte sich ein EU-Diplomat. Selten habe eine Firma so schlecht mit den Europäern kooperiert. „Das stinkt zum Himmel“, ärgert sich der CDU-Europaabgeordnete Liese.

AstraZeneca hatte am Freitag überraschend erklärt, dass man Probleme mit der europäischen Lieferkette habe – und deshalb die Lieferung in die EU kurzfristig reduzieren müsse.

Statt 80 Millionen Impfstoffdosen sollen es bis Ende März nur noch 31 Millionen sein. Dabei läuft die Versorgung mit Vakzinen in Großbritannien reibungslos. Offenbar wurde der für die EU bestimmte Impfstoff “abgezweigt” – oder gar nicht erst produziert.

Grund genug, die Beziehungen zu AstraZeneca abzubrechen oder wenigstens rechtlich gegen den Konzern vorzugehen, sollte man meinen. Lettlands Außenminister E. Rinkevics forderte, die EU solle juristische Schritte prüfen. Auch die Grünen sind dafür.

Aber weit gefehlt. Brüssel klammert sich an den Deal wie Ertrinkende an einen Strohhalm. Dies liegt vor allem daran, dass die groß angekündigte Impfkampagne längst nicht so gut läuft wie versprochen.

Nicht nur AstraZeneca ist in Verzug. Auch von der deutschen Firma Biontech und ihrem US-Partner Pfizer kommt nicht genug Impfstoff in der EU an. Auch hier gibt es Lieferprobleme, auch deshalb liegen in Brüssel die Nerven blank.

Wer ist verantwortlich? Keiner!

Normalerweise würde man nun die Verantwortlichen suchen und zur Rechenschaft ziehen. Doch in Brüssel ist dies kaum möglich. Die Verträge unterliegen strikter Weiterlesen Hilflos gegen Big Pharma