Gemeinsame Pressemitteilung RAV, VDJ, Grundrechtekomitee, 30.10.2020
Gemeinsame Pressemitteilung RAV, VDJ, Grundrechtekomitee, 30.10.2020
Der RAV, das Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen begrüßen die Bemühungen des Berliner Senats, ein der Versammlungsfreiheit verpflichtetes Versammlungsgesetz zu verabschieden. Zugleich kritisieren sie deutlich handwerkliche, juristische und politische Fehlleistungen. Sie erwarten von einem Rot-Rot-Grünem Senat, dass in den Beratungen noch dringend notwendige Nachbesserungen vorgenommen werden.
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Erklärung des RAV, der VDJ und des Grundrechtekomitees zum Gesetzentwurf für ein Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz
Keine Erweiterung polizeilicher Befugnisse bei Versammlungen – Versammlungsfreiheit schützen, statt beschränken!
Der RAV, die VDJ und das Komitee für Grundrechte und Demokratie begrüßen grundsätzlich das Vorhaben der Rot-Rot-Grünen Koalition in Berlin, ein modernes und an dem Grundgedanken der Gewährleistung einer weitreichenden Versammlungsfreiheit ausgerichtetes Gesetz zu erlassen.
Die Versammlungsfreiheit ist – neben der Meinungsfreiheit – eines der wichtigsten politischen Grundrechte, das für den politischen Meinungskampf, die gesellschaftliche Teilhabe und die Sicherstellung von demokratischen Grundsätzen von zentraler Bedeutung ist.
Vor diesem Hintergrund enttäuscht der vorgelegte Gesetzesentwurf bürger*innenrechtliche Erwartungen
Die Versammlungsbehörde soll immer noch Teil der Polizei sein, Polizeirecht soll auf Versammlungen anwendbar sein, die polizeiliche Anwesenheit in den Demonstrationen soll erlaubt sein; nach wie vor müssen Versammlungen angemeldet werden.
Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle, Vorstandsvorsitzender des RAV erklärt hierzu: »Der Gesetzentwurf sieht weiterhin Versammlungen als Gefahrenherde und nicht als Ausdruck einer gelebten Demokratie. Die Chance, die Versammlungsfreiheit zu stärken, Weiterlesen Erklärung des RAV, der VDJ und des Grundrechtekomitees zum Gesetzentwurf für ein Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz