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Ein neuer Band versammelt Fälle, in denen er eine Gefahr von rechts für den Rechtsstaat erkennen will. Ein Buch, das auch konfrontativ ankommen soll, sagt die Mitherausgeberin und Anwältin Kati Lang im Interview.
LTO: Frau Lang, Sie sind Mitherausgeberin eines neuen Reports mit dem Titel „Recht gegen rechts“, der diese Woche erscheint. Was wollen Sie mit den Beiträgen zeigen?
Dr. Kati Lang: Wir wollen mit den Beiträgen von Rechtsanwält:innen, Rechtswissenschaftler:innen und Journalist:innen einerseits auf Fehlstellungen im Recht aufmerksam machen und zeigen, wo das Recht von rechts instrumentalisiert wird. Andererseits wollen wir die Zivilgesellschaft darin bestärken, das Recht auch zu nutzen, um für Demokratie und Menschenrechte einzutreten.
Eine Ermutigung, mehr zu klagen?
Zu klagen, aber auch auf strafrechtlich relevantes Verhalten konsequent aufmerksam zu machen. Wir müssen die Ermittler:innen, Staatsanwält:innen und Richter:innen auch in die Pflicht nehmen, damit wiederkehrende Grenzüberschreitungen geahndet werden. Zum Beispiel, wenn im Schweriner Landtag ein AfD-Abgeordneter das N-Wort benutzt, und das Landeverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern das durchgehen lässt, hinkt die Rechtsprechung aktueller gesellschaftlicher Debatte offensichtlich hinterher.
Der Band versammelt Fälle von einem Hotelverbot für einen NPD-Politiker über ein sogenanntes „Judensau“-Relief an einer Kirchenwand bis hin zu AfD-Politikern, die Druck auf den Universitätsbetrieb ausüben. Wo beginnt denn aus Sicht der Herausgeberrunde bei der Sammlung das „rechts“ und damit ein Fall für den Band?
Wir haben in unserer Runde nicht bei jedem Fall Einigkeit erzielen können. Uns geht es darum, Grenzüberschreitungen aufzunehmen. Und solche Fälle, in denen Rechte bewusst das Recht nutzen, um nationalistischem, rassistischem oder revisionistischem Gedankengut Vorschub zu leisten.
„Wir wollten eine Art Gegenkommentar schreiben“
Wie sieht das aus Ihrer Sicht konkret aus?
Wenn auf Versammlungen Rechte „Nie wieder Israel“ skandieren wollen und die Rechtsprechung so sehr gedehnt wird, dass das straflos bleibt. Da muss Antisemitismus klar durch das Recht erkannt und sanktioniert werden. Es mag aber auch Fälle geben, wo die Grenzen fließend sind.
Stoff gab es offenbar genug, der Band umfasst knapp 400 Seiten. Wie haben Sie entschieden, welche Fälle in den Beobachtungsband kommen?
Dr. Kati LangWir haben uns bemüht, einen Überblick über die deutsche Rechtsprechung zu sammeln. Wir wollten Weiterlesen Interview zu Report „Recht gegen rechts“ „Wir setzen weniger auf den Staat als auf das Recht“