Foto: Illustration: Oliver Sperl
Seit Jahren bekommen Menschen, die sich gegen Rechts stellen, Morddrohungen vom „NSU 2.0“. Wer verschickt sie? Die Spur führt vor die Haustür eines Polizisten.
Eigentlich geht es um versteckte Botschaften in Mails, die jemand nachts verschickt, der gerne „der Führer“ wäre und Menschen damit droht, sie „umzulegen“. Um einen verdächtigen Polizisten, der mit Kolleg*innen rechtsextreme Nachrichten auf Whatsapp austauscht, der Linke auch mal Terrorist*innen nennt und schon 2013 enthusiastisch dafür warb, die AfD zu wählen.
Es geht um einen der größten Polizeiskandale, den es in Deutschland je gab, und ein bis zu 60-köpfiges Ermittlungsteam, das anscheinend immer einen Schritt langsamer ist als die Täter.
Doch am Anfang – das passt zu dieser deutschen Geschichte – geht es zunächst nur um ein Fax.
Es ist die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die im Sommer 2018 zuerst davon spricht. Başay-Yıldız war Nebenklage-Anwältin im NSU-Prozess. Der NSU ermordete von 2000 bis 2007 aus rassistischen Motiven mindestens zehn Menschen. Başay-Yıldız vertritt aber auch einen Islamisten, der nach Tunesien abgeschoben wird – zu Unrecht, wie ein Gericht urteilt. Zahlreiche Medien berichten über den Fall.
Weil man ihren Mandanten nicht sofort zurückholt, fordert Başay-Yıldız damals von der Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10.000 Euro. „Das Fax ist in der Nacht raus, das Geld muss gezahlt werden“, wird sie in den Berichten zitiert. Das rechtsextreme Hetzportal PI-News schreibt am 1. August, die Anwältin fordere „die Kohle knallhart per Fax ein“.
Anzeige
Am 2. August 2018 bekommt Başay-Yıldız selbst ein Fax, gesendet über einen Onlineanbieter. Als Absender angegeben: Uwe Böhnhardt, der Name eines der toten NSU-Terroristen. Im Fax wird sie als „miese Türkensau“ beschimpft, und ihr wird gedroht: „Als Vergeltung für 10000 € Zwangsgeld schlachten wir deine Tochter.“ Auch der Name der Tochter steht in dem kurzen Text und die Wohnanschrift der Familie. Das Fax endet mit „Gruss NSU 2.0“. Damit beginnt ein Kriminalfall, der das Vertrauen in die Polizei erschüttern wird.
Denn als die Frankfurter Ermittler*innen nachforschen, woher der Absender die Privatadresse und die Angehörigen der Rechtsanwältin kennt, werden sie stutzig: Ausgerechnet im eigenen Haus hat am selben Tag jemand exakt diese Daten abgerufen. Jemand vom Streifendienst aus dem 1. Revier, direkt in der Frankfurter Innenstadt.
Ist es möglich, dass jemand von der Polizei illegal auf vertrauliche Personendaten zugreift, um sie in Drohschreiben zu verwenden, die sich auf rechtsextreme Mörder beziehen?
Die Verwirrung ist groß. Es kommen mehr Schreiben, mal gehen sie an einzelne Adressaten, mal sind es Sammelmails an Redaktionen oder sogar die Ermittler*innen. Mal enthalten sie Geburtsdaten, Privatadressen und Namen von Verwandten, die öffentlich nicht bekannt sind. Mal nur gegoogelte Informationen.
Ermittelt die Polizei in dem Fall, in dem eigene Kolleg*innen in Verdacht stehen, wirklich gut genug?
Die Schreiben beziehen sich aufeinander und manchmal sogar auf andere Drohschreiber*innen. Im Juli 2020, zwei Jahre nach dem ersten Fax, prüft der Generalbundesanwalt, ob er den Fall übernimmt. Der hessische Polizeipräsident wird entlassen, ein Sonderermittler eingesetzt. Bis heute werden immer neue Mails mit Beschimpfungen und Drohungen verschickt. Inzwischen sind Weiterlesen taz-Recherche zu Drohmails: Wer steckt hinter „NSU 2.0“?