Drohungen gegen Politiker – Fall für den Generalbundesanwalt?

Mehrere Linken-Politikerinnen haben Drohmails erhalten – unter anderem Martina Renner. Die Linkspartei fordert, dass sich der Generalbundesanwalt einschaltet und die Ermittlungen übernimmt.

Von Georg Heil, rbb und Karolin Schwarz

Die Linkspartei fordert den Generalbundesanwalt (GBA) auf, die Ermittlungen zur andauernden Serie rechtsextremer Drohschreiben zu übernehmen. Das erklärt der Parteivorsitzende Bernd Riexinger gegenüber dem ARD-Politikmagazin Kontraste:

„Der Generalbundesanwalt muss übernehmen. Der Sachverhalt betrifft längst nicht mehr nur Hessen. Die Morddrohungen sind ein direkter Angriff auf die Demokratie und staatliche Institutionen. Darüber hinaus gibt es erhebliches berechtigtes Misstrauen gegen die Federführung der LKA In Hessen und Berlin, die bisher keine Erfolge bei der Verfolgung und Zerschlagung rechter Netzwerke in der Polizei zu verzeichnen haben.“

Bundesanwaltschaft sieht sich nicht zuständig

Die Bundesanwaltschaft teilte Kontraste dazu mit, die bisherigen Ermittlungen hätten „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Sachverhalte ergeben, auf deren Grundlage die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernehmen und die Strafverfolgung in eigener Zuständigkeit durchführen dürfte“.

Die Rechtsanwältin Kristin Piertzyk, die die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Linkspartei) vertritt, will das nicht gelten lassen. „Die Ansicht des GBA kann ich rechtlich und politisch nicht nachvollziehen. Der GBA unternimmt nichts, obwohl die Voraussetzungen des Paragraphen 129a zumindest als Anfangsverdacht klar auf der Hand liegen“, erklärte Piertzyk. Politisch sei eine Verfahrensübernahme auch dahingehend dringend geboten, um den Ermittlungsbehörden, aus deren Reihen die personenbezogenen Daten mutmaßlich abgeflossen sind, die Hoheit über die Ermittlungen zu nehmen. Renner wurde ebenfalls wiederholt in E-Mails mit dem Tod bedroht.

Der Paragraph 129a

Der Paragraph 129a stellt die Gründung einer Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten (unter anderem Mord oder Völkermord) zu begehen, unter Strafe. Er greift vor allem dann, wenn die Behörden die Beschuldigten verdächtigen, eine terroristische Vereinigung zu bilden. In einem solchen Fall erhalten die Strafverfolgungsbehörden besondere Befugnisse zur Überwachung.

Hintergrund der Forderung sind die seit mindestens zwei Jahren anhaltenden rechtsextremen Todesdrohungen Weiterlesen Drohungen gegen Politiker – Fall für den Generalbundesanwalt?

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Selbstverharmloser

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Antifaschistische Demonstration nach dem Attentat in Hanau

Am 19. Februar ermordete ein Faschist im hessischen Hanau neun Menschen, die er für Zugewanderte hielt. Keine fünf Monate danach schreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz (VS) in seinem Jahresbericht 2019, die »Anti-Asyl-Agitation« habe sich zwar verringert, das Thema besitze aber weiterhin »hohes Mobilisierungpotential, das Gefährdungsmomente nach sich ziehen kann«. Das Verharmlosung zu nennen, wäre verharmlosend.

Von der Öffentlichkeitsarbeit der Sicherheitsbehörde eines Landes, das seit mehr als 20 Jahren Soldaten mit entsprechender Ideologie wieder in Kriege schickt, ist grundsätzlich nichts anderes zu erwarten – Verschleierung, Desinformation, also Propaganda. Der Hauptauftrag lautet: Ruhe an der Heimatfront herstellen. Das heißt auch wie immer: Der Feind steht links. Die einzigen, die kontinuierlich gegen Krieg, Verfassungs- und Völkerrechtsbruch protestieren, kommen aus diesem Spektrum. Wer staatlich betriebenen Terrorismus zum Teil der Staatsräson erhebt, weiß, wer die wirklich gefährden kann. Deswegen bringen es Mordfaschisten lediglich auf »Gefährdungsmomente«, steigt aber Jahr für Jahr die Bedrohung durch »Linksextreme«. In der absurden Sprechweise des VS-Präsidenten Thomas Haldenwang am Donnerstag: Bei ihnen gelte der frühere Konsens, Gewalt gegen Menschen zu vermeiden, nicht mehr. Und weiter: »Wir haben es hier mit einer ganz neuen Qualität zu tun.« Angesichts des Mordfalls Lübcke, des Attentats auf die Synagoge in Halle oder der Toten in Hanau, ließe sich fragen, ob die »neue Qualität« sich in Leichen manifestiert. Es gibt aber seit Jahrzehnten keine von Linken Ermordeten, Faschisten brachten aber allein seit 1990 etwa 200 Menschen um. Der VS-Bericht setzt wie in jedem Jahr beide politischen Richtungen in dieser Hinsicht gleich und bringt es fertig, die SDAJ und diese Zeitung in die Nähe von »gewaltbereit« zu rücken. Das ist AfD-Sprech, rechte Infamie mit Amtsstempel. Der VS bleibt eine Einflussgruppe, die sich von Zeit zu Zeit eine Partei zulegt.

jW-Shop: Lein lebt

Das hatte schon in der alten BRD System, wie der Generalbundesanwalt bei Abschluss seiner Ermittlungen zum Oktoberfestattentat von 1980 faktisch feststellte: Das war eine von Faschisten ausführlich diskutierte Mordaktion. Der VS hat damals wie beim NSU oder bei den Angeklagten im Lübcke-Mord nichts mitbekommen? Umgekehrt wird ein Schuh draus: Er war stets mit dabei. Oder mit den Worten von Bodo Ramelow im gestrigen SWR-Interview zu den deutschen Sicherheitsbehörden: »Wir erleben eine Form der Duldung, Unterstützung und möglicherweise auch Mittäterschaft.«

Neulich sollte der Öffentlichkeit weisgemacht werden, der rechte Verleger Götz Kubitschek habe der AfD und der gesamten bundesdeutschen Rechten die Strategie der »Selbstverharmlosung« vorgeschlagen – eine Desinformation. Das Urheberrecht gehört dem VS. Mindestens seit 1980.

Linken-Vizechefin Renner: Rechte Netzwerke „zerschlagen“

Die stellvertretende Vorsitzende der Linken, Renner, hat gefordert, beim Kampf gegen Rechts den Worten auch Taten folgen zu lassen. Netzwerke und Strukturen müssten zerschlagen und entwaffnet werden, sagte sie in der radioWelt auf Bayern 2.

Martina Renner 

Am Donnerstag hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den Verfassungsschutzbericht 2019 vorgestellt. Extremistische Taten haben weiter zugenommen, als größte Gefahr für die Sicherheit in Deutschland gilt der Rechtsextremismus.

Im radioWelt-Interview auf Bayern 2 forderte Martina Renner (Die Linke) nun Konsequenzen.

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