Mehrere Linken-Politikerinnen haben Drohmails erhalten – unter anderem Martina Renner. Die Linkspartei fordert, dass sich der Generalbundesanwalt einschaltet und die Ermittlungen übernimmt.
Von Georg Heil, rbb und Karolin Schwarz
Die Linkspartei fordert den Generalbundesanwalt (GBA) auf, die Ermittlungen zur andauernden Serie rechtsextremer Drohschreiben zu übernehmen. Das erklärt der Parteivorsitzende Bernd Riexinger gegenüber dem ARD-Politikmagazin Kontraste:
„Der Generalbundesanwalt muss übernehmen. Der Sachverhalt betrifft längst nicht mehr nur Hessen. Die Morddrohungen sind ein direkter Angriff auf die Demokratie und staatliche Institutionen. Darüber hinaus gibt es erhebliches berechtigtes Misstrauen gegen die Federführung der LKA In Hessen und Berlin, die bisher keine Erfolge bei der Verfolgung und Zerschlagung rechter Netzwerke in der Polizei zu verzeichnen haben.“
Bundesanwaltschaft sieht sich nicht zuständig
Die Bundesanwaltschaft teilte Kontraste dazu mit, die bisherigen Ermittlungen hätten „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Sachverhalte ergeben, auf deren Grundlage die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernehmen und die Strafverfolgung in eigener Zuständigkeit durchführen dürfte“.
Die Rechtsanwältin Kristin Piertzyk, die die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Linkspartei) vertritt, will das nicht gelten lassen. „Die Ansicht des GBA kann ich rechtlich und politisch nicht nachvollziehen. Der GBA unternimmt nichts, obwohl die Voraussetzungen des Paragraphen 129a zumindest als Anfangsverdacht klar auf der Hand liegen“, erklärte Piertzyk. Politisch sei eine Verfahrensübernahme auch dahingehend dringend geboten, um den Ermittlungsbehörden, aus deren Reihen die personenbezogenen Daten mutmaßlich abgeflossen sind, die Hoheit über die Ermittlungen zu nehmen. Renner wurde ebenfalls wiederholt in E-Mails mit dem Tod bedroht.
Der Paragraph 129a
Der Paragraph 129a stellt die Gründung einer Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten (unter anderem Mord oder Völkermord) zu begehen, unter Strafe. Er greift vor allem dann, wenn die Behörden die Beschuldigten verdächtigen, eine terroristische Vereinigung zu bilden. In einem solchen Fall erhalten die Strafverfolgungsbehörden besondere Befugnisse zur Überwachung.
Hintergrund der Forderung sind die seit mindestens zwei Jahren anhaltenden rechtsextremen Todesdrohungen Weiterlesen Drohungen gegen Politiker – Fall für den Generalbundesanwalt?