Aktivisten wollen gegen das Verbot politischer Streiks mit juristischen Mitteln vorgehen
Politische Streiks wie der Frauen*streik sind in Deutschland faktisch untersagt.
Foto: Bernd Wüstneck/dpa/ZB
Am 8. März 2019 wurde zum bundesweiten Frauen*streik aufgerufen, und die Schülerbewegung »Fridays for Future« mobilisierte am 20. September und 29. November zum Klimastreik – mit rund einer Millionen Teilnehmenden in Deutschland. Doch an beiden Tagen waren Büros und Fabrikhallen nicht leer, denn wer streiken wollte, musste sich Urlaub nehmen. Einige Unternehmen und der öffentliche Dienst riefen die Beschäftigten auch dazu auf. Ein echter Streik konnte so natürlich nicht entstehen.
Im aktuellen Grundrechtereport beschäftigt sich Theresa Tschenker, die an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) zum Arbeitskampf in der Altenpflege promoviert, mit den politischen Streiks von 2019 und dem faktischen Verbot des politischen Streiks in Deutschland.
nd-Kompakt
Unser täglicher Newsletter nd-Kompakt bringt Ordnung in den Nachrichtenwahnsinn. Sie erhalten jeden Tag einen Überblick zu den spannendsten Geschichten aus der Redaktion – und das jeden Abend schon um 19.30 Uhr. Hier das kostenlose Abo holen.
Das Streikverbot ist für Tschenker ein »Konstrukt der Rechtsprechung der frühen Bundesrepublik«. Entstanden war es 1952 nach einem Streik von Zeitungsmitarbeitern gegen den Entwurf des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Unternehmer hatten den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) daraufhin auf Schadensersatz verklagt und in den meisten arbeits- und zivilrechtlichen Prozessen Recht bekommen. Gestützt wurde die Auffassung der Zeitungsverleger von drei Rechtsgutachten – von Juristen, die »ihre rechtswissenschaftliche Karriere im Nationalsozialismus auf- und ausgebaut« hatten, Weiterlesen Streik als Grundrechtsausübung