Der Immunitätsausweis und der Weg zurück in ein freiheitliches Leben

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16-19 Minuten

 

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen umfassenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite als Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen vorgelegt, um einen Gesetzesentwurf aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringen. Das über 100-Seiten starke Papier hält eine ganze Bandbreite von gesetzlichen Anpassungen von 18 Gesetzen bereit. Im Zentrum medialer Aufmerksamkeit steht die Immunitätsdokumentation nach § 22 E-IfSG und die daran anknüpfenden Rechtsfolgen, die hier näher untersucht werden sollen.

Seit Mitte März gelten in Deutschland infolge der Corona-Pandemie für die Allgemeinheit die einschneidendsten Grundrechtsbeschränkungen seit Bestehen der Bundesrepublik. Während die Schutzmaßnahmen anfangs auf breite Akzeptanz in der Bevölkerung stießen, bröckelt die gesellschaftliche Zustimmung, je länger die Beschränkungen fortdauern. Die Diskussion um die Angemessenheit der Maßnahmen wird mit jedem Tag kontroverser, obwohl das von COVID-19 ausgehende Risiko gleichbleibend hoch ist. Der Druck auf die politischen Entscheidungsträger wächst. Einerseits sehnen sich viele danach, in die „Normalität“ zurückzukehren. Andererseits gilt es nach wie vor, einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern. Das Gesundheitsministerium versucht mit einem neuen Relationsinstrument, den Spagat zwischen Infektions- und Grundrechtsschutz zu bewältigen. Corona-Schutzmaßnahmen sollen in Zukunft nicht mehr für all jene gelten, die eine Immunität nach § 22 E-IfSG dokumentieren können.

Regelungen, nach denen die Kosten für symptomunabhängige COVID-19-Testungen von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden sollen (§ 20i Abs. 3 E-SGB-V), umrahmen diese Rechtsinnovation. Die Entscheidung, Weiterlesen Der Immunitätsausweis und der Weg zurück in ein freiheitliches Leben

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