Mit weniger Freiheitsrechten wird staatliches Versagen bezahlt
Halina Wawzyniak und Udo Wolf über die Schieflage bei den krisenpolitischen Maßnahmen
Tim Lüddemann, via Flickr“ title=“Trotz Corona: Protest in Berlin“ alt=“Trotz Corona: Protest in Berlin“ width=“622″ height=“350″ style=“max-width: 100%; margin: 0.5em auto; display: block; height: auto“>
In allen Bundesländern gibt es Rechtsverordnungen zur Eindämmung des Corona-Virus, das Bundesinfektionsschutzgesetz wurde geändert. Bestandteil der Rechtsverordnungen sind Einschränkungen der Freiheitsrechte von Einwohner*innen: Das Demonstrationsrecht, die Religionsfreiheit, die allgemeine Handlungsfreiheit und die körperliche Unversehrtheit. Alle Rechtsverordnungen schreiben vor, mit wem sich Menschen außerhalb ihrer Wohnung treffen und an vielen Stellen sogar, unter welchen Bedingungen sie überhaupt ihre Wohnung verlassen dürfen. Nirgendwo gibt es den Versuch, mit staatlichen Ordnungsmaßnahmen und unter Verweis auf das Grundgesetz die Produktion von dringend nötiger Schutzausrüstung (PSA) in die eigene Hand zu nehmen. Das dürfte kein Zufall sein, sondern bewegt sich in der Logik des Kampfes gegen das Corona-Virus. Nach dieser bezahlen Einwohner*innen mit der Einschränkung ihrer Freiheitsrechte für die Vernachlässigung des Staates bei der Gewährleistung der Daseinsvorsorge. Diese Logik bei der Bekämpfung des Corona-Virus könnte sich bedauerlicherweise festsetzen.
Was ist COVID 19 und worum geht es bei der Eindämmung
Nach dem Steckbrief des Robert Koch-Instituts vom 10. April 2020 verlaufen rund 80 Prozent der Erkrankungen mild bis moderat, 14 Prozent verliefen schwer und es kommt bei sechs Prozent zu einem kritischen oder lebensbedrohlichem Verlauf. Der schwere und kritische Verlauf betrifft vor allem, aber nicht ausschließlich, Risikogruppen. Zu diesen zählen ältere Personen und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen. Die Zahl der Zweitinfektionen, also die Zahl derjenigen, die von einer infizierten Person angesteckt werden (Basisreproduktionszahl R0), liegt zwischen 2,4 und 3,3. Die Übertragung des Virus soll hauptsächlich über Tröpfcheninfektion laufen.
Ausweislich des Epidemiologischen Bulletins des Robert Koch-Instituts vom 9. April 2020 macht die Altersgruppe der 60- bis 79-Jährigen 14 Prozent der Erkrankungen in Deutschland aus. Von den insgesamt in Deutschland gemeldeten Fällen wurden acht bis zehn Prozent stationär in einem Krankenhaus aufgenommen, der Anteil der Verstorbenen beträgt ein Prozent, in der Gruppe der über 80-Jährigen 25 Prozent. Die aktuelle Belegungssituation intensivmedizinischer Bereiche ist in einem Registereinsehbar, am 10. April 2020 gab es 7.928 freie Intensivbetten in Deutschland.
Die nackten Zahlen zu den Auswirkungen der Krankheit und die wissenschaftlichen Erkenntnisse wandeln sich täglich. Juristische Bewertungen und politische Entscheidungen kommen dennoch nicht Weiterlesen