Es ist viel zu früh, um die Ereignisse in diesem Thüringer und deutschen Winter abschließend zu bewerten. Nicht zu früh ist es dafür, einige falsche Gewissheiten endgültig zu verabschieden. Die erste ist parteipolitischer Art, die zweite demokratie- und staatspolitischer Natur. Jedenfalls die zweite hat weitreichende juristische Implikationen.
Parteipolitisch: „Man lernt die Leute kennen und wozu sie fähig sind“, wie es unnachahmlich lakonisch Dietmar Dath in der FAZ ausdrückt. Genug Beobachter*innen haben nun festgehalten, dass CDU und FDP ihre vermeintliche „Unschuld“ verloren haben, „gefährlich“ geworden sind (DIE ZEIT), sich „an der Republik vergangen“ haben (SZ). Alles nicht falsch. Ebenso richtig ist, dass sich – etwas ironisch – vor allem Rechte in der CDU in den Startlöchern sehen, Frau Kramp-Karrenbauer abzulösen, dass die FDP vielleicht endgültig bedeutungslos wird, dass Faschisten die CDU aus der Führungsposition im rechten Lager in Ostdeutschland verdrängen könnten. Das ist alles politisch weitreichend genug, aber juristisch weniger interessant. Die demokratische Verlässlichkeit von CDU und FDP steht fürderhin infrage, worüber sich niemand freuen kann, der an die Möglichkeit eines anständigen Konservatismus glaubt, der Fortschritt nur in verträglichen Dosen verabreichen will, aber gerade nicht zurück in schlechtere vergangene Zeiten strebt.
Ganz anders sieht es mit der juristischen Relevanz der demokratie- und staatspolitischen Einordnung aus. „Staatspolitisch“ traut man sich Weiterlesen Das Ende des Hufeisens