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Das sind 2.666 EUR pro Seite. Sorry, das ist irre! pic.twitter.com/6WxTt0ptoL

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Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Stellungnahme des RAV zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des #Rechtsextremismus und der #Hasskriminalität.“ Gesellschaftl. Probleme sind selten mit dem Strafrecht zu lösen. Für die Förderung zivilgesellschaftlicher und demokratischer Strukturen!

Stellungnahme des RAV, 17.1.2020

Stellungnahme des RAV, 17.1.2020

Verfasserinnen: RAin Dr. Kati Lang, RAin Kristin Pietrzyk

Vorbemerkung
 
Prinzipiell wird die Intention gegen Taten, die aus rassistischen, antisemitischen, sozialdarwinistischen oder heteronormativen Beweggründen begangen werden (Hasskriminalität) engagiert vorzugehen, begrüßt. Allerdings dient eine Vielzahl der Vorschläge, unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Rechtsextremismus der abzulehnenden Ausweitung des Strafrechts sowie abzulehnenden Erweiterung von Zugriffsrechten für die Ermittlungsbehörden. Sie räumen den Sicherheitsorganen, die insbesondere im Rahmen der Aufklärung von rechten Gewalttaten und Terrors immer wieder in der Kritik standen, noch mehr Befugnisse ein, statt wirksame Instrumente für Betroffenengruppen (bspw. unabhängige Meldestellen, Bekämpfung von racial profiling etc.) zu installieren. Diesseits wird – insgesamt betrachtet – weniger ein Regelungs- als ein Vollzugsdefizit gesehen. 
 
Der Gesetzesentwurf versucht insbesondere im Bereich des Strafgesetzbuches, den gesellschaftlichen Rechtsruck und die Verrohung im gesellschaftlichen Umgang mit erhöhten Strafen zu begegnen. Gesellschaftliche Probleme sind in den seltensten Fällen über das Strafrecht zu lösen. Der RAV setzt sich daher für die Stärkung einer solidarischen Gesellschaft, lebendigen Zivilgesellschaft sowie unabhängige Demokratie- und Beratungsstellen ein. Das Ziel des Gesetzentwurfes wäre durch eine gesicherte, verstetigte Finanzierung und Unterstützung von unabhängigen Demokratieprojekten, Beratungs- und Forschungsstellen eher zu erreichen als mit der Erweiterung von Straftatbeständen. 
 
I. Meldepflicht für Diensteanbieter*innen nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz
 
Der Gesetzesentwurf sieht laut Anschreiben an die Verbände und Fachkreise vor, dass Weiterlesen Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Geheimdienste im Licht der Öffentlichkeit

Quelle: netzpolitik.org

In dieser Woche musste sich der BND vor dem Bundesverfassungsgericht unliebsame Fragen gefallen lassen. Ein Bündnis aus zivilgesellschaftlichen und journalistischen Organisationen hatte vor etwa zwei Jahren mit weiteren Kläger:innen Verfassungsbeschwerde gegen die erweiterten Befugnisse des Dienstes eingereicht. Konkret geht es um die „strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ des Dienstes und seine Argumentation, dass Kommunikation von Ausländern im Ausland nicht durch das deutsche Grundgesetz geschützt sei. Anna Biselli hat für uns die zweitägige Verhandlung in einem Liveblog begleitet und in einem Kommentar ihre Beobachtungen zusammengefasst. Eine Erkenntnis: Vor dem Verfassungsgericht haben der Geheimdienst und die Bundesregierung offenbar deutlich mehr Respekt als vor dem Parlament.

Auch in einem Gastbeitrag ging es um den BND, speziell um seine lückenhafte Kontrolle durch das Parlament. Thorsten Wetzling beschreibt die Nachrichtendienstkontrolle in Deutschland als einen Flickenteppich und sieht in dem Verfahren die große Chance, eine Modernisierung und Neuordnung der Kontrolle zu verordnen. Ansonsten drohe Deutschland auf diesem Gebiet international abgehängt zu werden, so seine Befürchtung.

In einem separaten Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wird demnächst über Massenüberwachung durch das britische GCHQ und Sicherheitsbehörden in Belgien und Frankreich entschieden. Auch hier hatten mehrere NGOs den Fall ins Rollen gebracht. In seinem Schlussgutachten kam nun der EU-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona zu dem Schluss, die massenhafte Datensammlung der verschiedenen Dienste sei rechtswidrig. „Mittel und Methoden der Terrorismusbekämpfung müssen den Erfordernissen des Rechtsstaats entsprechen“, so die Begründung.

Brexit: Sorge vor dem Verlust europäischer Werte

DPA
„Das strategische Verlustgefühl, das ich empfinde, ist ein kulturelles.“

Seit 2016 treibt mich eine Frage um: Welche ist wohl die letzte europäische Stadt, die ich als EU-Bürger besuchen werde? Jetzt habe ich die Antwort: Es ist Bonn. Gerade komme ich aus der Stadt Beethovens wieder, in der nicht nur die Deutsche Post, sondern auch große Teile des Öffentlichen Dienstes in Deutschland beheimatet sind.

Seit die Regierung nach Berlin zurückkehrte, ist Bonn ein beschaulicher, ein ruhiger Ort. Die Universität ist allgegenwärtig und ihre Mitarbeiter sowie Studierenden machen fast 15 Prozent der Bevölkerung aus. Im größten Theater der Stadt wird gerade Georges Feydeaus Komödie Ein Floh im Ohr aufgeführt, das Opernhaus zeigt eine Version von Beethovens Fidelio, das von der Notlage politischer Gefangener in der Türkei handelt, und im Programmkino läuft Jessica Haussners Little Joe. Das Essen war gut, das Bier ausgezeichnet und die Gespräche – zu meinem Glück in perfektem Englisch – anregend. 

Und genau das ist es, was wir Britinnen und Briten hinter uns lassen: die Möglichkeit, einen einstündigen Flug zu nehmen und mit minimalem Aufwand mit einem der stabilsten und erfolgreichsten Wirtschaftsräume der nördlichen Hemisphäre Handel zu betreiben und mit den 500 Millionen am besten ausgebildeten Menschen der Welt in Austausch zu treten.

Die offene Flanke der EU in ihrer Rolle zwischen nationaler und supranationaler Souveränität wurde zu einer Spielwiese für unternehmerische Interessen.

Nur, weil eine Weiterlesen Brexit: Sorge vor dem Verlust europäischer Werte