Wir decken auf: TikTok und die Meinungsfreiheit

Quelle: newsletter@netzpolitik.org

Rein statistisch gesehen hat fast jeder achte Mensch auf der Welt einen Account bei TikTok. Aber bisher war wenig darüber bekannt, wie das chinesische Unternehmen im Maschinenraum arbeitet. Wir konnten in dieser Woche mehr Einsichten an die Öffentlichkeit bringen. In ihrer Recherche haben Chris Köver und Markus Reuter jetzt gezeigt, dass es TikTok mit der Meinungsfreiheit nicht ganz so genau nimmt. Sie konnten interne Moderationsregeln einsehen und haben festgestellt, dass bestimmte Inhalte systematisch unterdrückt werden. Proteste, LGTBQI-Inhalte und andere tendenziell „problematische“ Posts sind deshalb bislang kaum sichtbar. Die Plattform möchte gute Laune, keine Politik oder kontroverse Diskussionen. Der Artikel ist auch in englischer Fassung verfügbar.

Im zweiten Teil ihrer Recherche, die auch auf Englischverfügbar ist, zeigen Markus und Chris, dass TikTok ebenfalls sehr empfindlich reagierte, wenn Kritik an der Plattform geäußert oder Konkurrenten genannt werden. Solche Inhalte führten dazu, dass die Reichweite eines Videos stark eingeschränkt wird. Der nächste Teil erscheint am kommenden Montag.

Aufgrund dieser Art Inhalte nach intransparenten Kriterien hervorzuheben oder runter zu spielen wirft Markus Beckedahl TikTok vor, so „intransparent wie bisher kein anderer marktdominanter Konkurrent“ vorzugehen und dabei eine neue Dimension der Inhaltskontrolle zu zeigen.

Werbung

Antifaschismus ist Verfassungsauftrag!

VDJ fordert sofortige Aufhebung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN

VDJ fordert sofortige Aufhebung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN

Gerade in Zeiten, in denen rechte Gesinnung zunehmend „gesellschaftsfähig“ wird und in die Mitte der Gesellschaft vorstößt, ist antirassistisches und antifaschistisches Engagement überlebenswichtig, um den offenen Meinungsdiskurs zu verteidigen und demokratische Räume zu erhalten. Insofern kann auch nicht zwischen sog. „gutem“ und „schlechtem“ Antifaschismus unterschieden werden.

Wenn nunmehr das Berliner Finanzamt für Körperschaften I gerade der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten in der Bundesrepublik Deutschland (VVN-BdA) e.V. die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts aberkennt, wird dadurch eine Vereinigung, die sich bisher herausragend gegen Rechts engagiert hat, nicht nur in ihrer Existenz bedroht, sondern auch das Wirken der Überlebenden des Holocausts und der Nachgeborenen gegen Faschismus und Krieg diskreditiert.

Soweit das Berliner Finanzamt sich zur Begründung seiner Entscheidung ausgerechnet auf den bayerischen Verfassungsschutzbericht 2016 und ausschließlich auf die dortige Verschlagwortung im Anhang bezieht, in der die VVN-BdA als Organisation des „Linksextremismus“ gelistet ist, widerspricht das auch den Bewertungen im Verfassungsschutzbericht selbst, wonach die VVN-BdA als „linksextremistisch beeinflusste Organisation“ bezeichnet wird. Das ist eine vollkommen unbestimmte Bewertung, die im Bericht selbst keine Grundlage findet und keine eigene Tatsachenfeststellung ist, die so eine Entscheidung überhaupt tragen könnte.

Insoweit hat das Finanzamt Oberhausen-Süd in einer Entscheidung im Oktober 2019 zum nordrhein-westfälischen Landesverband die Sache anders gesehen und die Gemeinnützigkeit bestätigt.

Wenn Weiterlesen Antifaschismus ist Verfassungsauftrag!