Deutschland will den Konzern zwingen, iPhones für Bezahl-Apps anderer Banken zu öffnen. Der wehrt sich und es ist unklar, wer sich alles eingemischt hat.
Es war eine der ungewöhnlichsten Sitzungen seit dem Ende der Finanzkrise, die die Mitglieder des Finanzausschusses des Bundestages am Mittwoch erlebten. Eigentlich standen schon für 9.15 Uhr letzte Anträge zur Änderung des Geldwäschegesetzes auf der Tagesordnung. Dabei ging es um neue Vorschriften für Zahlungsdienste, der große Digitalunternehmen zwingen sollen, ihre Schnittstellen für andere Anbieter und Apps zum mobilen Bezahlen zu öffnen.
Der Adressat ist offensichtlich: Apple. Der Konzern sperrt für deutsche Banken den Zugang zur Schnittstelle auf iPhones, die für das kontaktlose Bezahlen notwendig ist (NFC), und beschränkt die Nutzung von NFC auf den eigenenBezahldienst Apple Pay– im Gegensatz zu beispielsweise Google, das die Verwendung anderer Bezahlanwendungen auf seinen Android-Smartphones erlaubt.
Dass die Bundespolizei Videoaufnahmen von Bodycams auf Servern des US-Konzerns Amazon speichert, erregte harsche Kritik. Acht Monate später ist die Situation unverändert, man habe noch „keine geeignete Alternative“ gefunden.
Schon vor der Bundespolizei: Mit der Bodycam unterwegs in MagdeburgCC-BY-SA 4.0DDS 47
Wenn die Bundespolizei ihre Einsätze mit Bodycams filmt, landen die Aufnahmen nicht etwaauf speziell geschützten Polizei-Servern, sondern bei Amazon. Das machte im März kurz nach Start des Bodycam-Einsatzes Negativ-Schlagzeilen. Der BundesdatenschutzbeauftragteUlrich Kelber forderte, die Praxis „zwingend“ umzustellen. Es sollteeine Übergangslösung sein, rechtfertigte man sich damals. Bis heute hat sich aber nichts geändert.
Das geht aus einerAntwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrageder Linkenabgeordneten Ulla Jelpke hervor. Die Bundespolizei prüfe „fortlaufend Optimierungen in der bisherigen Architektur als auch Migrationsmöglichkeiten in andere Umgebungen“, doch: „Geeignete Alternativen stehen noch nicht zur Verfügung.“
bundesinnenministerium (geführt von csu) nimmt bei kritik am#mietendeckelargumente von battis, der nimmt die von papier. keine neuen argumente, aber wieder ein schlagzeile. pro & contra argumente sind bekannt, neue wären spannend.berliner-zeitung.de/mensch-metropo…
Innenministerium: Mietendeckel verstößt gegen Grundgesetz
Die rot-rot-grüne Berliner Koalition will bis Anfang 2020 das bundesweit erste Mietendeckel-Gesetz beschließen.
Foto:imago images/Jürgen Heinrich
BerlinRückschlag für den Berliner Mietendeckel: Das Bundesinnenministerium schätzt das vom Berliner Senat geplante Projekt als verfassungswidrig ein. Das Land Berlin sei „kompetenzrechtlich gehindert“ Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen, schreibt das Innenministerium in einer Mail an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner, die die Berliner CDU am Samstag veröffentlichte.
Der Grund: Die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den Bund „umfassend und abschließend geregelt“ worden. Weiter heißt es demnach aus Horst Seehofers (CSU) Ministerium: Solche Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers dürften nicht durch Einzelentscheidungen eines Landes „verfälscht werden“. Die „Gesetzgebungskompetenz der Länder“ sei daher „gesperrt“, zitiert die Deutsche Presseagentur aus dem Schreiben. DieBerliner Morgenposthatte zuerst darüber berichtet.
Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen teilte mit: „Allen Beteiligten war von Anfang an bewusst, dass sie juristisches Neuland betreten. Am Ende wird ein Gericht entscheiden, ob der Mietendeckel Bestand hat.“
Eingriff in Eigentumsfreiheit von Wohnungseigentümer
Auch im Detail zeigt sich der geplante Mietendeckel für die Juristen im Bundesinnenministerium problematisch. Der Gesetzentwurf greife in die Eigentumsfreiheit der Wohnungseigentümer ein, heißt es in der Mail, die bereits am 31. Oktober verschickt wurde. Vom geplanten Mietenstopp würden zudem alle Vermieter ohne Unterschied erfasst. Auch würden steigende Preise der Instandhaltung nicht berücksichtigt. Die rot-rot-grüne Berliner Koalition will bis Anfang kommenden Jahres ein bundesweit bisher einmaliges Mietendeckel-Gesetz beschließen.
Schon der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses war zu dem Schluss gekommen, dass das rückwirkende Einfrieren der Mieten auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 aus rechtsstaatlichen Gründen bedenklich sei.
Kai Wegener: Senat muss zur Besinnung kommen
Der Berliner CDU-Chef reagierte auch via Facebook auf die Einschätzung des Bundesbauministeriums. Der Berliner Senat müsse „endlich zur Besinnung kommen. Wenn erst später ein Gericht das Gesetz zu Fall bringt,droht ein Chaos. Auf die Mieter kommen hohe Nachzahlungen zu, es drohen sogar Kündigungen!“
Berlin wäre über Jahre ohne einen rechtssicheren Mietspiegel. Schon jetzt richte das geplante Gesetz Schaden an, weil Mieten erhöht und Sanierungen zurückgestellt würden.