Ein ganz normaler Mordprozess sei der NSU-Prozess, nur eben mit zehn Opfern. So hat es der damalige Präsident des Oberlandesgerichts München kurz vor Beginn des NSU-Prozesses im Frühjahr 2013 formuliert. Man konnte das schon so sehen – wenn man alles andere, was diesen Prozess einrahmte, ausblendete. Das jahrelange Versagen des Staates bei der Suche nach den Tätern; die andauernde Stigmatisierung der Hinterbliebenen als kriminell und mafiös; den blinden Fleck einer ganzen Gesellschaft, wenn es um ihre rechten Abgründe geht.
Wenn man den NSU-Prozess lediglich als etwas größeres Alltagsgeschäft der Justiz betrachtet, dann kann man jetzt, sechs Monate nach dem Urteil, auch sagen, dass doch alles sehr gut gelaufen ist. Der Mammut-Prozess ist nach 438 Tagen dann doch noch zu Ende gegangen, die fünf Angeklagten sind abgeurteilt, das schriftliche Urteil wird gerade geschrieben und ist vermutlich auch noch sehr viel früher fertig, als es die Frist von 91 Wochen dem Senat erlauben würde. Das Gericht hat 14 Verteidiger, 60 Nebenklagevertreter und 600 Zeugen domptiert und 500.000 Blatt Ermittlungsakten bewältigt. Selbst beim „Lebenslang“ für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wird sich der Bundesgerichtshof schwer tun, dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München einen rechtlichen Fehler nachzuweisen. Ein Triumph des Rechtsstaates also. Oder? Auf jeden Fall war das eine große juristische Leistung, auch eine fast übermenschliche Kraftanstrengung aller Prozessbeteiligten.
Aber: Es ist kein gutes Zeichen, wenn am Ende eines historischen Prozesses gegen eine rechte Terrorbande ausgerechnet die Neonazis auf der Besuchertribüne Applaus klatschen. Ein Dutzend Rechtsradikale war da am Tag des Urteils aufmarschiert, sie hatten seit dem frühen Morgen vor dem Gericht angestanden, um auf jeden Fall einen Platz zu ergattern. Sie hatten sich mit schwarzen Hemden uniformiert und sich offenbar mit Ralf Wohlleben und André Eminger abgesprochen, den beiden Angeklagten, die sich ausdrücklich zur rechten Szene bekennen. Auch Wohlleben und Eminger trugen am Urteilstag Schwarz.
Als das Gericht dann Eminger, für den die Bundesanwaltschaft zwölf Jahre Haft gefordert hatte, nur zu zweieinhalb Jahren verurteilte, da brachen seine rechten Kameraden in Jubel aus. Eminger und seine Frau Susann waren die engsten Freunde des NSU-Trios aus Zschäpe und ihren Gefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Eminger hatte nach dem Suizid seiner Freunde eine Art germanischen Hausaltar in seiner Wohnung eingerichtet: selbst gezeichnete Porträts der beiden NSU-Männer, dazu eine Rune, die „unvergessen“ bedeutet. Für die Bundesanwaltschaft war das eine „geständnisgleiche Wohnzimmergestaltung“, für das Gericht nicht der Rede wert. Eminger kam noch am gleichen Tag frei. Seine Neonazi-Kameraden feierten das Ende des NSU-Prozesses als ihren Sieg, nicht als Sieg des Rechtsstaates.
Mordserie gegen Migranten
Sicher: Das Gericht hat die Hauptangeklagte Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl zeichnete sehr schlüssig das Bild einer Terrorbande, die sich von Anfang an dazu verabredet hatte, eine Mordserie gegen Ausländer und Repräsentanten des Staates zu begehen, um eine Gesellschaftsordnung nach dem Vorbild des Nationalsozialismus zu schaffen. Die Taten sollten eigens verübt werden, ohne sich dazu zu bekennen. Und zwar aus einem besonderen Grund: Man wollte erst später ein Bekennervideo veröffentlichen, weil die Gruppe, so Götzl, „die Machtlosigkeit des Sicherheitsapparates und die Schutzlosigkeit der angegriffenen Bevölkerungsgruppe zeigen wollte“. Genau so ist es dann auch gekommen. Für das Gericht war Zschäpe gleichberechtigtes Mitglied der Gruppe, Mittäterin, obwohl sie nicht geschossen hat. Die schlichte Mär von der blinden Liebe für ihren Freund und dem quasi unbeabsichtigten Stolpern in den Untergrund glaubte ihr niemand. Auch nicht, dass sie ihren Männern nur die Wäsche gemacht hat.
Doch die lebenslange Strafe für Zschäpe überdeckt, dass fast alle anderen Angeklagten erstaunlich milde bestraft wurden: Eminger ohnehin, aber auch Wohlleben, der seine NSU-Freunde wie die Spinne im Netz unterstützt hatte. Er wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt (die Bundesanwaltschaft hatte zwölf gefordert), Holger Gerlach zu drei Jahren (gefordert waren fünf), und Carsten Schultze, der einzige der Angeklagten, der sich glaubhaft von der rechten Szene gelöst hatte und alles tat, um seine Schuld abzutragen, erhielt drei Jahre Jugendhaft. Hier machte das Gericht keine Abstriche von der Forderung der Bundesanwaltschaft.
Viele Angehörige verließen nach dem Urteil das Gericht, als hätten sie einen Schlag vor den Kopf bekommen. Es waren nicht die Strafhöhen, die die Familien der Opfer verstörten. Ihnen war es nie um möglichst hohe Strafen gegangen, sie wollten vor allem Antwort auf die quälende Frage, warum ausgerechnet ihr Mann, ihr Bruder, ihr Sohn getötet worden war. Sie vertrauten dabei auf diesen Staat, dessen Kanzlerin ihnen bei der Trauerfeier für die Opfer im Februar 2012 gesagt hatte: „Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“ Nach 438 Verhandlungstagen war klar: Der NSU-Prozess hat dieses Versprechen nur zu einem kleinen Teil eingelöst. Das Gericht hat versucht, den Prozess so schlank wie möglich zu halten und Fragen nach der Verantwortung des Staates weitgehend ausgeklammert.
Angehörige wollten Aufklärung und Anerkennung ihres Leides
Neben dem Wunsch nach Aufklärung wollten die Angehörigen, dass ihr Leid anerkannt wird. Denn sie waren ja über Jahre wie Verdächtige behandelt worden. Viele dieser Familien waren immer wieder in den Prozess gekommen. Sie hatten ihre ganze Hoffnung in die Justiz gesetzt – bis zu diesem Urteilstag. Und dann wurden sie mit keinem einzigen Wort erwähnt.
Fast vier Stunden hat der Vorsitzende Richter am 11. Juli 2018 das Urteil verkündet. Je länger Götzl redete, desto nervöser wurden die Angehörigen. Ismail Yozgat aus Kassel, der seinen 20 Jahre alten Sohn sterbend in den Armen gehalten hatte, sprang irgendwann auf und rief verzweifelt nach Allah. Richter Götzl ermahnte ihn zur Ordnung. Er wolle jetzt in Ruhe das Urteil verkünden.
Die Familien beruhigten sich nach dem Urteil gegenseitig: Wenigstens habe Zschäpe die volle Härte des Rechtsstaates getroffen, Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld. Was den meisten erst später klar wurde: Das war es dann auch. Von der Justiz haben sie nach diesem Urteil keine weitere Aufklärung mehr zu erwarten. Der Urteilstenor hat die Ermittlungen gegen das Umfeld des NSU nahezu aussichtslos gemacht. Gegen neun Verdächtige führt die Bundesanwaltschaft noch Ermittlungsverfahren, darunter gegen die beste Freundin von Zschäpe, Susann Eminger. Sie ist die Ehefrau von André Eminger, der so glimpflich davon kam. Das Gericht glaubte ihm, dass er über die Morde des NSU nicht Bescheid wusste. Wenn aber selbst der engste Vertraute des NSU vom Gericht als unwissend erachtet wird, dann hat auch seine Frau nichts mehr zu befürchten, geschweige denn die anderen acht Beschuldigten.
Auch den Behörden, die jahrelang so viele Fehler gemacht haben, drohen keine Konsequenzen mehr. Die Arbeit der Untersuchungsausschüsse ist fast abgeschlossen, große Erkenntnisse sind nicht mehr zu erwarten. Ein paar Verfassungsschutzchefs sind gegangen, die Versager unterhalb von ihnen werden gedeckt und gehalten. Auch sie und ihr Versagen kamen im Urteil nicht vor.
Historischer Prozess
Doch trotz des umstrittenen Urteils war der NSU-Prozess nicht nur ein großer, er war ein historischer Prozess. Ein Verfahren, das in einer Linie mit den Auschwitz- und den RAF-Prozessen steht. Denn dieses Verfahren war – weit über das rein Rechtliche hinaus – ein Lehrstück deutscher Geschichte. Eine Tiefenbohrung in die Gesellschaft, die gefährliche Sedimente unter der Oberfläche wirtschaftlich blühender Landschaften und einer scheinbar gefestigten Demokratie zutage förderte. Der NSU-Prozess sollte zehn Morde, zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle klären. Doch er gab auch den Blick frei in die Seele von Demokratiefeinden, legte die Fehler des deutsch-deutschen Zusammenwachsens bloß und sezierte die Verwerfungen nach dem 9. November 1989. Wie unter einem Brennglas zeigte er die dunklen Seiten von fast 30 Jahren Wiedervereinigung.
Dort konnte man alle Spielarten des deutschen Rechtsextremismus erleben. Eine Phalanx schweigender Neonazi-Zeugen, scheinbar harmlose Friseurinnen und Erzieherinnen, die sich bei Nachfragen aber als harte Rechte entpuppten. Unauffällige Hausmeister, die unter dem Hitlerbild im Keller feierten und nichts dabei fanden. Kollektive Amnesie überfiel sie alle, wenn es darum ging, über Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt zu berichten.
Dieser Prozess warf aber auch ein Schlaglicht auf die ungebrochene Selbstgewissheit von Polizisten und Verfassungsschützern. Es traten auf: bis zur Ignoranz selbstbewusste Polizisten, die erklärten, man solle doch nicht so tun, als wenn es keine Türkenmafia gäbe – nachdem sie jahrelang in die falsche Richtung ermittelt hatten. Es kamen Verfassungsschützer, die erklärten, sie hätten ihre V-Leute doch gut im Griff gehabt – nachdem längst bekannt war, dass ihr wichtigster V-Mann, Tino Brandt, die brisanten Dinge verschwieg. In diesem Prozess zeigte sich, wie viele Polizisten und Verfassungsschützer auf dem rechten Auge zumindest sehbehindert sind. Und wie die Ermittler ihren eigenen Vorurteilen nachgaben und immer nur dort ermittelten, wo die Täter doch ihrer Meinung nach sitzen mussten: unter den Opfern.
Dieser Prozess ging durch mehrere Phasen: die Phase der Spannung, in der sich alle Augen auf Zschäpe richteten, weil man von ihr Erkenntnisse über den Hintergrund der Morde erwartete. Dann, nachdem von ihr nichts kam, begann die Phase der Zermürbung. Gut 200 Menschen waren fünf Jahre lang jeden Tag zusammengepfercht in einem fensterlosen, stickigen Saal. Nichts ging vorwärts. Als dann auch noch während der Plädoyers Dutzende von Befangenheitsanträgen auf das Gericht einprasselten und ständig unterbrochen werden musste, machte sich Verzweiflung breit.
Am Anfang galt die Sorge der Justiz vor allem den zahlreichen Nebenklägern: Würden sie den Prozess aufblähen und verzögern? Diese Sorge erwies sich als unbegründet. Wie überall gab es auch hier die normale Verteilung: ein Drittel Aktive, ein Drittel, das mitmacht, ein Drittel, das nicht auffällt. Die Aktiven aber haben diesen Prozess vorangetrieben und Licht in Ecken gebracht, die die Bundesanwaltschaft zunächst für nicht so relevant gehalten hatte. Später fanden sich Erkenntnisse aus diesen Zeugenbefragungen auch in den Plädoyers der Staatsanwälte.
Vor lauter Starren auf die 90 Nebenkläger und ihre gut 60 Vertreter hatten die Verantwortlichen am Oberlandesgericht München eines übersehen: die politische Dimension dieses Prozesses, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Unvergessen das unwürdige Schauspiel eines Windhund-Verfahrens bei der Akkreditierung der Journalisten. Dann, als das Bundesverfassungsgericht diese Auswahl monierte, folgte ein noch kritikwürdigeres Losverfahren. Aus diesen Verwerfungen haben Gerichte überall in Deutschland gelernt: Sie bereiten große Prozesse nun mit ausgeklügelten Akkreditierungsverfahren vor.
Auch der Gesetzgeber hat gelernt: Im Oktober 2017 erfolgte eine Gesetzesänderung, wonach Gerichtsverfahren von „herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung“ nun akustisch aufgenommen werden dürfen. Denn der NSU-Prozess hat deutlich gemacht: So wie es bisher war, konnte es nicht weitergehen.
Diskussion über Protokolle in Gerichtsverfahren
In einem solchen historischen Verfahren sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass der Prozess zumindest mitstenografiert wird – so wie das auch bei Debatten im Bundestag geschieht. Oder wie am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, in dem zusätzlich zum Protokollanten sogar acht Kameras das Prozessgeschehen aufnehmen. Doch eine solche offizielle Dokumentation über den NSU-Prozess existiert nicht. Verteidiger, Ankläger, auch die Richter schrieben zwar eifrig mit, aber alle nur das, was für ihre eigenen Bedürfnisse wichtig war. Schon im Auschwitz-Prozess, der 1963 begann, wurde beklagt, dass es kein offizielles Protokoll gab. Das Gericht selbst hat dann „zur Stützung des Gedächtnisses“ Tonaufnahmen anfertigen lassen. Zunächst sollten sie vernichtet werden, erst auf Protest jüdischer KZ-Opfer wurden sie aufbewahrt. Heute gelten sie als Quelle von welthistorischem Rang.
Wer sich später exakt erinnern will, was im wichtigsten Prozess der vergangenen Jahrzehnte wirklich passiert ist, welcher Zeuge gelogen und wer die Wahrheit gesagt hat, der musste sich die Mühe machen, Tag für Tag persönlich im Gerichtssaal A 101 des Oberlandesgerichts München zu erscheinen. Diese Aufgabe haben Journalisten übernommen. Vor allem ein kleines Team von Berichterstattern der Süddeutschen Zeitung, die Wort für Wort mitgeschrieben haben, was im NSU-Prozess gesagt wurde. Daraus entstand das Werk „Der NSU-Prozess. Das Protokoll“ – 2000 Seiten in fünf Bänden. Die Protokolle sind die Essenz von Hunderten Verhandlungstagen, sie dokumentieren die Originaltöne der Zeugen, die akribische Suche nach der Wahrheit.
In diesen O-Tönen spiegelt sich auch, wie sehr sich Deutschland in den fünf Jahren dieses Prozesses verändert hat. Anfangs erschien es allen noch als verrückt, wenn rechtsradikale Zeugen vor Gericht davon sprachen, sie seien politisch „ganz normal“, „so wie alle“. Später sah man solche angeblich Normalen plötzlich überall: wenn sie Galgen für die Kanzlerin durch Dresden trugen, wenn sie Flüchtlingskinder mit dem Flammenwerfer grillen wollten und das noch lustig fanden. Kurz nach dem Urteil sah man sie in Chemnitz Seit‘ an Seit‘ mit Neonazis marschieren. Der Prozess scheint die Rechtsradikalen nicht eingeschüchtert zu haben: Schon im Oktober meldete sich eine „Revolution Chemnitz“ zu Wort, die den NSU noch übertreffen wollte. Zuletzt wurde die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz Ziel von Rechtsradikalen. Sie hatte im NSU-Prozess eine Opferfamilie vertreten. Man drohte ihr, ihre kleine Tochter „zu schlachten“. Unterschrieben war der Drohbrief mit „NSU 2.0“. Ihre Daten waren in einem Computer in einer Frankfurter Polizeiwache abgerufen worden.
Basay-Yildiz wurde in Hessen geboren und hat sich bis zum NSU-Prozess nie Gedanken um ihre Herkunft gemacht. Sie erlebt, wie viel Hass jedem entgegengebracht wird, der einen nicht-deutschen Namen hat. Egal, wie integriert er ist. Es ist der Hass, den der NSU gestreut hat. Als der NSU nach zehn Morden, zwei Sprengstoffattentaten und 15 Raubüberfällen im November 2011 aufgeflogen war, beschwichtigten viele Verantwortliche, so eine Terrorserie könne sich in Deutschland nicht wiederholen. Nach diesem Prozess ist klar: Dafür gibt es keine Garantie.