http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw17-de-algii/419974
Die Eingabe der Petentin Inge Hannemann mit der Forderung nach Abschaffung von Sanktionen und Leistungseinschränkungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) wird nicht an die Bundesregierung überwiesen. Im Anschluss an die Debatte am Freitag, 29. April 2016, stimmte der Bundestag mehrheitlich gegen einen entsprechenden Änderungsantrag der Fraktion Die Linke (18/8236), in dem gefordert wurde, die Petition entgegen der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (18/8092) der Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ zu überweisen.
Petition mit mehr als 91.000 Mitzeichnungen
Während der Debatte kritisierten Redner der Unionsfraktion die Linksfraktion für den Umgang mit der Petition. Es gehe nicht um Hilfe für die Petentin, sondern darum, die schon mehrfach beratene und immer mehrheitlich abgelehnte Abschaffung der ALG-II-Sanktionen erneut auf großer Bühne fordern zu können, sagte Paul Lehrieder (CDU/CSU).
Markus Paschke (SPD) zeigte sich offen für Veränderungen bei der Sanktionspraxis, lehnte eine völlige Abschaffung der Sanktionen, wie in der Petition gefordert, aber ab. Die Abschaffung der Sanktionen sei längst überfällig, befand hingegen Katja Kipping (Die Linke) und kündigte an, ihre Fraktion werde bei dem Thema „keine Ruhe geben“. Aus Sicht von Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) hat es die Petition nicht zuletzt angesichts der vielen Unterstützer – die Petition hat mehr als 91.000 Mitzeichnungen – verdient, „dass sich die Bundesregierung damit beschäftigt“.
SPD: Schwerpunkt muss auf dem Fördern liegen
Markus Paschke kritisierte zu Beginn der Debatte, die Petition ziele auf ein bedingungsloses Grundeinkommen ab. Mit Geld allein werde aber das Problem der Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus und am Arbeitsleben teilhaben wollen, nicht gelöst, urteilte der SPD-Abgeordnete.
Paschke forderte, Weiterlesen Hartz-IV-Petition geht nicht an die Regierung