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Die vorläufige Anwendung europäischer Handelsabkommen und die ermordeten Gewerkschafter Kolumbiens
Thomas Fritz
29. Februar 2016
Demokraten können es meist kaum glauben, aber es ist wahr: EU-Handelsabkommen können vorläufig angewendet werden, auch wenn eine erforderliche Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten noch gar nicht abgeschlossen ist.
Sollte etwa das anstehende EU-Handelsabkommen mit Kanada (CETA) als gemischtes Abkommen eingestuft werden, was dann neben der Zustimmung des Europäischen Rats und des Europäischen Parlaments auch eine Ratifizierung in allen EU-Mitgliedstaaten erforderlich machen würde, kann es dennoch vor Abschluss der nationalen Ratifizierungen vorläufig angewendet werden.
Denn der EU-Rat hat die Möglichkeit, zusätzlich zur Unterzeichung des Abkommens auch einen Beschluss über dessen vorläufige Anwendung zu treffen. Übliche Praxis ist es dabei heute, Weiterlesen EU-Handelsverträge gelten auch ohne abgeschlossene Ratifizierung